Krankenfahrten · Memmingen & Region

Krankenfahrten mit Direktabrechnung – zur Dialyse, Chemo, Reha und mehr

Wir fahren Sie zuverlässig zu Arzt, Klinik und Therapie – und rechnen bei genehmigten Fahrten direkt mit Ihrer Krankenkasse oder dem Unfallversicherungsträger ab. Kein Vorschuss, keine Kassenbon-Jagd.

Unsere Leistungen

Alle Krankenfahrten im Überblick

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GKV · Direktabrechnung

Chemotherapie & Strahlentherapie

Fahrten zu onkologischen Behandlungen. Chemo und onkologische Strahlentherapie sind in der G-BA KT-RL (Beschluss 15.05.2025, in Kraft 06.08.2025) als Fälle genannt, bei denen eine GKV-Kostenübernahme in Betracht kommt.

Zur Chemo-Seite →

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GKV · DRV · BG

Rehafahrten Memmingen

Planbare Fahrten zur Rehaklinik oder Anschlussrehabilitation – auch über größere Entfernungen. Direktabrechnung mit dem zuständigen Reha-Kostenträger bei genehmigten Fahrten.

Beispielziele: Reha-Klinik Ichenhausen · Klinik Enzensberg (Hopfen am See) · Fachkrankenhaus Bad Urach – und weitere auf Anfrage.

Zur Reha-Seite →

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BG · Direktabrechnung

BG-Fahrten (Arbeitsunfall)

Nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: Fahrten zum D-Arzt, zur BG-Klinik oder Reha. Direkte Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft nach UV-Reisekostenrichtlinien (DGUV, Fassung 01.07.2023). Keine Eigenbeteiligung.

Zur BG-Seite →

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Serienfahrten

Serienfahrten

Regelmäßige Termine – wöchentliche Dialyse, Chemo-Serien, Reha-Einheiten. Wir vereinbaren feste Abholzeiten und rechnen für die gesamte Serienfahrt direkt ab.

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Selbstzahler / Kasse

Überregionale Fahrten

Keine feste Streckenbegrenzung. Fahrten ins Klinikum München, Augsburg, Ulm oder weiter – auf Wunsch auch ins Ausland (CH, AT, weitere auf Anfrage).

ℹ️ Wichtige Information

Hinweis zu Chemotherapie & Strahlentherapie

Onkologische Chemo- und Strahlentherapien sind in den Krankentransport-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA KT-RL, Beschluss 15.05.2025, in Kraft ab 06.08.2025) als regelhaft genannte Beispiele aufgeführt, bei denen eine GKV-Kostenübernahme für Taxifahrten in Betracht kommen kann. Voraussetzung ist stets, dass der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit feststellt und den Transportschein (Muster 4) bzw. die Genehmigung ausstellt. Die Kostenübernahme ist kein automatischer Anspruch, sondern von den im Einzelfall gegebenen Voraussetzungen abhängig. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Krankenfahrten zur Chemo- und Strahlentherapie.

Abrechnung

Drei Abrechnungswege – Direktabrechnung mit dem Kostenträger

Mau-Taxi rechnet bei bestätigten Fahrten direkt mit dem zuständigen Kostenträger ab. Es gelten folgende Wege:

🏦

Gesetzliche Krankenversicherung
GKV – über Abrechnungsstelle

  • 1Transportschein (Muster 4) vor der Fahrt beim Arzt ausstellen lassen
  • 2Bei Bedarf: Genehmigung der Krankenkasse einholen (Genehmigungsfiktion beachten, §60 Abs. 1 Satz 5 SGB V)
  • 3Transportschein mitbringen – wir rechnen nach der Fahrt über unsere Abrechnungsstelle direkt mit Ihrer Kasse ab
  • 4Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, min. 5 €, max. 10 € pro Fahrt (§61 SGB V)

Quellen: §60 SGB V, §61 SGB V, §62 SGB V, G-BA KT-RL (Beschluss 15.05.2025)

🦺

Berufsgenossenschaft / BG
BG-Fahrten – Direktabrechnung

  • 1Arbeitsunfall oder Berufskrankheit – Arzt (D-Arzt) bestätigt Notwendigkeit der Taxifahrt
  • 2Kein Transportschein nötig – Genehmigung über die zuständige BG
  • 3Mau-Taxi rechnet direkt nach UV-Reisekostenrichtlinien (DGUV, Fassung 01.07.2023) mit der BG ab

Keine Eigenbeteiligung. Taxi ist nicht automatisch genehmigt – D-Arzt muss Notwendigkeit bestätigen. Quelle: §43 SGB VII, UV-RKR DGUV 01.07.2023

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Reha-Kostenträger (z.B. DRV, GKV, BG)
Rehafahrten – Direktabrechnung

  • 1Zuständiger Reha-Kostenträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) klärt Anspruch
  • 2Stationäre AHB (DRV): Krankenhausarzt bestätigt, dass Taxi medizinisch unumgänglich ist – DRV genehmigt Taxifahrt (§73 SGB IX)
  • 3Mau-Taxi rechnet direkt mit dem genehmigenden Kostenträger ab

Achtung: Zuständig ist der jeweilige Reha-Kostenträger – nicht automatisch die DRV. Bei ganztägig ambulanter AHB der DRV: keine Taxikostenübernahme (DRV-Rechtsanweisung §73 SGB IX). Genaueres klärt Ihr Arzt oder der zuständige Kostenträger.

⚠️

Wichtig: Die Übernahme der Fahrtkosten ist stets vom Einzelfall abhängig und erfordert die entsprechende ärztliche Feststellung sowie – bei GKV – den Transportschein. Wir beraten Sie gerne telefonisch, welche Unterlagen Sie benötigen.

Unsere Fahrerin

Viktoria Nägele – Taxifahrerin Mau-Taxi Memmingen

Viktoria Nägele

Taxifahrerin · Mau-Taxi Memmingen

Fachkrankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin (examiniert)
Jahrelange Berufserfahrung im klinischen Umfeld – Viktoria Nägele kennt die besonderen Bedürfnisse kranker und älterer Menschen aus der Praxis.

„Ich weiß, dass ein Arzttermin oder eine Behandlung für viele Patienten mit Anspannung verbunden ist. Mir ist es wichtig, dass die Fahrt dahin ruhig, pünktlich und würdevoll verläuft.“

  • ✓ Besondere Sensibilität für den Umgang mit kranken und älteren Fahrgästen
  • ✓ Faltbarer Rollstuhl und Rollator können mitgeführt werden
  • ✓ Begleitung bis zur Anmeldung oder Tür auf Wunsch
  • ✓ Diskrete und ruhige Fahrweise
  • ✓ Für Angehörige: Möglichkeit der Mitfahrt auf Wunsch
Bitte beachten: Mau-Taxi führt Krankenfahrten in Sitzposition durch. Viktoria Nägele ist als Taxifahrerin tätig – nicht als medizinisches Fachpersonal im Dienst. Eine Krankenfahrt mit dem Taxi ersetzt keinen medizinisch betreuten Krankentransport (KTW/RTW). Wenn Sie während der Fahrt medizinische Überwachung oder Behandlung benötigen, ist ein Krankentransport des Rettungsdienstes erforderlich.

Für wen

Wer unsere Krankenfahrten nutzt

👴

Ältere Menschen
Ohne eigenes Fahrzeug oder wenn das Autofahren nicht mehr möglich ist.

♿

Menschen mit Mobilitätseinschränkung
Faltbarer Rollstuhl oder Rollator kann mitgeführt werden.

💉

Patienten in Behandlung
Dialyse, Chemo, Strahlentherapie, Reha – für alle regelmäßigen Behandlungstermine.

👨‍👩‍👧

Angehörige
Wenn Sie selbst nicht fahren können oder Ihren Angehörigen begleiten möchten.

🦺

Arbeitsunfallpatienten
BG-Fahrten zum D-Arzt oder zur BG-Klinik – direkte Abrechnung mit der BG.

🏢

Einrichtungen
Pflegeheime, Tagespflegen und Arztpraxen, die zuverlässige Fahrtdienste benötigen.

So funktioniert es

Ihre Krankenfahrt – Schritt für Schritt

1

Transportschein beim Arzt holen

Lassen Sie sich von Ihrem Arzt den Transportschein (Muster 4) ausstellen – vor der Fahrt. Falls eine GKV-Vorabgenehmigung erforderlich ist, holt Ihr Arzt diese bei der Krankenkasse ein. Für Patienten mit Pflegegrad 4/5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder Merkzeichen aG/Bl/H gilt die Genehmigungsfiktion (§60 Abs. 1 Satz 5 SGB V): kein separater Antrag erforderlich.

2

Fahrt anfragen – telefonisch oder per WhatsApp

Rufen Sie uns an (08331 3737) oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Bitte nennen Sie: Abholort, Ziel, Datum und Uhrzeit sowie – wenn bekannt – welcher Kostenträger zuständig ist (GKV, BG, DRV oder Selbstzahler).

3

Fahrt bestätigen

Wir bestätigen Ihre Fahrt und teilen Ihnen die Abholzeit mit. Bei Serienfahrten (z.B. wöchentliche Dialyse) vereinbaren wir feste Abholzeiten für den gesamten Zeitraum.

4

Transportschein mitbringen

Halten Sie beim Einsteigen Ihren Transportschein bereit. Wir kümmern uns um alle weiteren Schritte der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse, der BG oder dem Rehaträger.

5

Fahrt – ruhig, pünktlich, diskret

Ihre Fahrerin Viktoria Nägele (bei entsprechender Dienstzeit) oder ein geschulter Fahrer übernimmt Sie. Auf Wunsch begleiten wir Sie bis zur Anmeldung. Faltbarer Rollstuhl und Rollator können mitgeführt werden.

6

Abrechnung – ohne Ihren Aufwand

Nach der Fahrt rechnen wir direkt mit dem Kostenträger ab. Bei GKV fällt eine gesetzliche Zuzahlung an (§61 SGB V: 10 %, min. 5 €, max. 10 € pro Fahrt). Bei BG-Fahrten keine Eigenbeteiligung.

Häufige Fragen

Fragen zu Krankenfahrten

Ja. Für GKV-Versicherte ist der Transportschein (Muster 4) Voraussetzung. Dieser muss vom Arzt vor der Fahrt ausgestellt werden. Ohne gültigen Transportschein ist keine Abrechnung über die Krankenkasse möglich. Bei BG-Fahrten nach einem Arbeitsunfall wird kein Transportschein benötigt – dort erfolgt die Genehmigung über die Berufsgenossenschaft. Bei Rehafahrten über die Deutsche Rentenversicherung gelten eigene Regelungen (§73 SGB IX).

Eine Krankenfahrt mit dem Taxi (§60 SGB V, Muster 4) ist für Patienten, die in einer Sitzposition befördert werden können und keine medizinische Betreuung während der Fahrt benötigen.

Ein Krankentransport (KTW/RTW) ist für Patienten, die während der Fahrt medizinisch überwacht oder behandelt werden müssen.

Mau-Taxi führt ausschließlich Krankenfahrten in Sitzposition durch – keinen medizinisch betreuten Krankentransport.

Das hängt vom Kostenträger ab:

GKV: Mit gültigem Transportschein (Muster 4) rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Es gibt Fälle, in denen keine vorherige Genehmigung erforderlich ist (Genehmigungsfiktion, §60 Abs. 1 Satz 5 SGB V) – bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung sowie bei Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis.

BG: Nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit – direkte Abrechnung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft (§43 SGB VII, UV-RKR DGUV).

Reha: Je nach Rehamaßnahme und Art der Maßnahme ist der zuständige Kostenträger unterschiedlich (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft). Bei stationärer AHB der DRV rechnen wir direkt ab (§73 SGB IX), wenn der Krankenhausarzt die Notwendigkeit bestätigt. Welcher Kostenträger für Ihre Reha zuständig ist, klärt Ihr Arzt oder Ihr Reha-Träger.

In der Regel fällt eine gesetzliche Zuzahlung an: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Fahrt (§61 SGB V). Patienten, die die Belastungsgrenze (§62 SGB V) bereits erreicht haben, sind von der Zuzahlung befreit. Bei BG-Fahrten nach Arbeitsunfall fällt keine Eigenbeteiligung an.

Ja. Dialyse und Chemotherapie / onkologische Strahlentherapie sind in den Krankentransport-Richtlinien des G-BA (KT-RL, Beschluss 15.05.2025, in Kraft 06.08.2025) als regelhaft genannte Beispiele aufgeführt, bei denen eine Fahrtkostenübernahme durch die GKV in Betracht kommen kann. Der Arzt muss die medizinische Notwendigkeit feststellen und den Transportschein (Muster 4) ausstellen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Mehr zu Dialysefahrten: → Dialysefahrten Memmingen

Unsere Fahrzeuge können faltbare Rollstühle und Rollatoren mitführen. Bitte geben Sie dies bei der Buchung an. Eine Beförderung, bei der der Fahrgast während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleibt, bieten wir derzeit nicht an.

Ist während der Beförderung medizinisch-fachliche Betreuung, besondere medizinische Ausstattung oder eine besondere Lagerung erforderlich, kann ein Krankentransportwagen oder ein anderes geeignetes Beförderungsmittel notwendig sein. Ihr behandelnder Arzt entscheidet, welches Beförderungsmittel verordnet wird.

Ja, wir fahren auch Patienten mit Pflegegrad. Ein Pflegegrad allein begründet keinen Anspruch auf GKV-Fahrtkostenübernahme. Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit und der vorliegende Transportschein (Muster 4). Patienten mit den Merkzeichen aG, Bl oder H erfüllen häufig erleichterte Voraussetzungen für eine Kostenübernahme. Ihr Arzt klärt die Details.

→ Krankenfahrten mit Pflegegrad – alle Details

Es gibt keine feste Streckenbegrenzung. Wir fahren innerhalb Memmingens, im gesamten Allgäu und darüber hinaus. Überregionale Ziele wie Kliniken in München, Augsburg, Ulm oder Innsbruck sind möglich – ebenso Reha-Kliniken wie Ichenhausen, Klinik Enzensberg (Hopfen am See) oder Bad Urach. Längere Fahrten bitte im Voraus anfragen.

Die Genehmigungsfiktion (§60 Abs. 1 Satz 5 SGB V) bedeutet: In bestimmten Fällen gilt die Genehmigung der Krankenkasse als erteilt, ohne dass Sie einen separaten Antrag stellen müssen. Das betrifft Patienten mit Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung sowie Inhaber des Merkzeichens aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis. Die ärztliche Verordnung (Transportschein, Muster 4) ist in jedem Fall erforderlich.

Krankenfahrt anfragen

24h erreichbar – Direktabrechnung mit Kasse, BG und Reha-Kostenträger

Rechtliche Grundlagen & Quellenangaben
  • §60 SGB V – Fahrkosten (gesetzliche Krankenversicherung)
  • §60 Abs. 1 Satz 5 SGB V – Genehmigungsfiktion für Taxi/Mietwagen/ÖPNV/Pkw
  • §61 SGB V – Zuzahlung (10 %, min. 5 €, max. 10 € pro Fahrt)
  • §62 SGB V – Belastungsgrenze (Zuzahlungsbefreiung)
  • §115a SGB V – vor-/nachstationäre Behandlung
  • §115b SGB V – ambulante Operation
  • §115e SGB V – tagesstationäre Behandlung
  • G-BA: Richtlinie über die Verordnung von Krankenfahrten (KT-RL), Beschluss 15.05.2025, in Kraft 06.08.2025 – g-ba.de
  • §43 SGB VII – Heilbehandlung (Berufsgenossenschaft)
  • DGUV: UV-Reisekostenrichtlinien (UV-RKR), Fassung 01.07.2023
  • §73 SGB IX – Reisekosten bei Reha-Maßnahmen (Deutsche Rentenversicherung)
  • DRV: Rechtsanweisung zu §73 SGB IX – keine Taxikostenübernahme bei ganztägig ambulanter AHB

Die Angaben auf dieser Seite geben den Rechtsstand nach Kenntnisstand des Anbieters wieder. Für die Beurteilung des Einzelfalls ist der behandelnde Arzt und die zuständige Kasse/BG/DRV maßgeblich. Es handelt sich nicht um Rechts- oder Sozialberatung.

Was unsere Fahrgäste sagen

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Marius Sperlich
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Bestes Taxi Unternehmen im ganzen Umkreis Fahrer immer super
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Super Taxifahrer, schnell, freundlich und zuverlässig. Sind kurzfristig als Schienenersatzverkehr eingesprungen und haben sich bemüht alle Gäste schnell an Ihr Ziel zu bringen. Sehr zu empfehlen!
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vincent tiersch
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Super nette Fahrer und wenige Wartezeit
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Jessica Schubert
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Wurden vom Bahnhof nach Hause gefahren, absolut freundlich, zuvorkommender Fahrer! Danke nochmal am Ewan?! Selten so einen tollen Taxifahrer gehabt
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Luca Tsioumelas
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Mo Abi bester Taxifahrer gute Musik sehr sympathischer Typ sehr anständige Fahrweise. Sehr empfehlenswert.
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David Guijo
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Mo Abi bester Mann ich küss sein Herz gute Musik gute Temperaturen und freundlich besser gehts nicht
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Rosemarie Wank
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Haben am Freitag im Zuge der Wallensteinfestspiele in MM ein Taxi benötigt. Super freundlich, toller Service! Hat alles bestens geklappt. Taxifahrer MO absolut sympathisch, freundlich, ein klasse Typ!! Immer wieder gerne!! Ein großes DANKESCHÖN an dieses tolle Taxi-Unternehmen!
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Super Service, sehr freundlicher Taxifahrer. Danke Nenad !!

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