Krankenfahrten · Oncologie

Krankenfahrten zur Chemo- und Strahlentherapie

Regelmäßige Behandlungstermine über Wochen oder Monate – zuverlässig und planbar. Mau-Taxi fährt Patienten zur Chemotherapie und Strahlentherapie in Sitzposition. Bei entsprechend verordneten Fahrten Direktabrechnung über die GKV-Abrechnungsstelle.

ℹ️
Nicht jede Therapiefahrt wird automatisch von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und – in den meisten Fällen – eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse. Für bestimmte Patientengruppen gilt die gesetzliche Genehmigungsfiktion.

24h erreichbar · Memmingen und Umgebung · Direktabrechnung GKV

Behandlungsarten

Chemotherapie und Strahlentherapie – zwei unterschiedliche Behandlungen

Beide Therapieformen erfordern meist regelmäßige Fahrten über einen längeren Zeitraum. Mau-Taxi führt diese Fahrten in Sitzposition durch.

💊
Krankenfahrten zur Chemotherapie
Chemotherapie-Zyklen finden oft mehrmals pro Woche über Wochen statt, meist in einer onkologischen Ambulanz oder Tagesklinik. Für diese wiederkehrenden Fahrten ist eine verlässliche, rechtzeitige Abholung besonders wichtig.
  • Pünktliche Abholung zu Behandlungsterminen
  • Rückfahrt nach Abschluss der Behandlung planbar
  • Begleitperson auf Wunsch
  • Direktabrechnung bei bestätigten GKV-Krankenfahrten
⚡
Krankenfahrten zur Strahlentherapie
Strahlentherapien laufen häufig täglich oder mehrmals wöchentlich über mehrere Wochen. Die Termine sind oft morgens früh und in kurzen Abständen. Verlässliche Serienfahrten helfen, den Behandlungsplan einzuhalten.
  • Tägliche oder mehrtägige Serienfahrten möglich
  • Behandlungsort oft Universitätsklinik oder Strahlenzentrum
  • Auch größere Entfernungen im Allgäu und Schwaben
  • Direktabrechnung bei bestätigten GKV-Krankenfahrten

ℹ️

Beide Therapieformen gehen häufig mit körperlicher Erschöpfung einher. Mau-Taxi berücksichtigt das: Wir holen Sie pünktlich ab, damit Ihnen keine Energie für die Anfahrt verloren geht. Wir führen die Fahrten in Sitzposition durch – keine medizinische Betreuung.

Organisation

Wiederkehrende Termine – als Serienfahrten planen

Wenn Ihre Behandlung über Wochen läuft und die Termine vorab feststehen, lässt sich die Beförderung als Serienfahrt einplanen. Das spart Ihnen und Ihren Angehörigen Aufwand und gibt Ihnen Verlässlichkeit.

📅 So organisieren wir Ihre Serienfahrten
1
Behandlungsplan mitteilen
Teilen Sie uns die Wochentage, Abholzeit, Behandlungsort und den geplanten Behandlungszeitraum mit. Das kann der Patient selbst oder ein Angehöriger tun.

2
Abholzeiten gemeinsam abstimmen
Wir besprechen, wann die Abholung stattfinden soll, damit Sie Ihren Termin entspannt und pünktlich erreichen – einschließlich möglicher Wartezeiten.

3
Verordnung sicherstellen
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über eine Verordnung der Krankenförderung (Transportschein, Muster 4). Wenn die Krankenkasse die Fahrtkosten übernehmen soll, muss die Verordnung und ggf. eine Genehmigung vor der ersten Fahrt vorliegen.

4
Regelmäßig fahren – ohne neuen Aufwand jede Woche
Sind Termine und Abholzeiten abgestimmt, kümmern wir uns um die Durchführung. Änderungen oder Ausfälle teilen Sie uns bitte möglichst frühzeitig mit.

💡

Wichtig für die Abrechnung: Für jede Fahrtsserie (je Verordnungszeitraum) muss eine gültige ärztliche Verordnung vorliegen. Bei einer Genehmigungspflicht der Krankenkasse sollte die Genehmigung vor dem ersten Termin der Serie eingeholt werden.

Krankenkasse

Wann übernimmt die GKV Fahrtkosten?

Die Übernahme von Fahrtkosten ist in § 60 SGB V geregelt und an klare Voraussetzungen geknüpft. Eine Chemotherapie oder Strahlentherapie ist kein automatischer Grund für eine Kostenübernahme.

📋
Medizinische Notwendigkeit
Der behandelnde Arzt muss feststellen, dass die Beförderung zur Behandlung medizinisch notwendig ist. Diese Feststellung wird mit dem Transportschein (Muster 4) dokumentiert.

🚕
Geeignetes Beförderungsmittel
Der Arzt legt auch fest, welches Beförderungsmittel geeignet ist – Taxi oder Mietwagen, Krankentransportwagen (KTW) oder anderes. Nur das verordnete Mittel ist abrechnungsfähig.

✅
Genehmigung oder Genehmigungsfiktion
Grundsätzlich ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen gilt die Genehmigung als erteilt (Genehmigungsfiktion, § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V).

Verordnung

Transportschein und Genehmigung

📋 Transportschein (Muster 4)

Der Transportschein ist die ärztliche Verordnung der Krankenförderung. Er enthält:

  • Art der Erkrankung und Behandlung
  • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit
  • Das geeignete Beförderungsmittel (Taxi/Mietwagen)
  • Den Behandlungsort

Bitte lassen Sie den Transportschein rechtzeitig vor der ersten Fahrt beim Arzt ausstellen.

✅ Genehmigung der Krankenkasse

In den meisten Fällen muss die Krankenkasse die Fahrt vorab genehmigen. Ausnahmen gelten bei der Genehmigungsfiktion (siehe unten).

Reichen Sie den Transportschein frühzeitig bei der Kasse ein, damit die Genehmigung vor der ersten Fahrt vorliegt.

Gesetzliche Ausnahme

Genehmigungsfiktion – wer ist betroffen?

Für bestimmte Patientengruppen gilt die Genehmigung der Krankenkasse als erteilt, sobald eine ärztliche Verordnung vorliegt (§ 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V). Eine separate Beantragung ist dann nicht erforderlich.

🏥
Pflegegrad 4 oder 5
Bei anerkanntem Pflegegrad 4 oder 5 gilt die Genehmigungsfiktion für Taxi- und Mietwagenfahrten.

🦳
Pflegegrad 3 + dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung
Bei Pflegegrad 3 und gleichzeitig dauerhafter Einschränkung der Mobilität greift ebenfalls die Genehmigungsfiktion.

🦺
Merkzeichen aG, Bl oder H
Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen außerordentliche Gehbehinderung (aG), Blind (Bl) oder Hilflos (H) im Schwerbehindertenausweis sind ebenfalls eingeschlossen.

ℹ️

Die ärztliche Verordnung (Transportschein, Muster 4) ist in jedem Fall erforderlich – auch bei Genehmigungsfiktion.

Abrechnung

Direktabrechnung mit der Krankenkasse

Mau-Taxi rechnet verordnete und genehmigte Krankenfahrten direkt über die Abrechnungsstelle mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen die Fahrten nicht vorfinanzieren.

1
Transportschein ausstellen lassen
Ihr behandelnder Arzt stellt den Transportschein (Muster 4) aus und bestätigt die medizinische Notwendigkeit der Beförderung sowie das geeignete Beförderungsmittel (Taxi/Mietwagen). Bitte lassen Sie ihn rechtzeitig vor der ersten Fahrt ausstellen.

2
Genehmigung bei der Krankenkasse einholen (falls nötig)
Wenn die Genehmigungsfiktion nicht greift, holen Sie bitte vorab die Genehmigung der Krankenkasse ein. Diese Genehmigung – zusammen mit dem Transportschein – bildet die Grundlage für die Abrechnung.

3
Mau-Taxi anfragen und Serienfahrten planen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp. Teilen Sie Abfahrtsort, Behandlungsort, Datum und Behandlungstage mit.
📞 08331 3737 · WhatsApp verfügbar

4
Transportschein bei der Fahrt vorlegen
Der Fahrer nimmt den Transportschein entgegen. Ggf. anfallende Zuzahlungen werden direkt beim Fahrer entrichtet.

5
Abrechnung mit der Krankenkasse
Mau-Taxi rechnet den verbleibenden Fahrtbetrag über die Abrechnungsstelle direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen nichts vorfinanzieren.

ℹ️

Ob eine Direktabrechnung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere ob eine gültige Verordnung vorliegt, das Beförderungsmittel korrekt verordnet wurde und eine Genehmigung erteilt ist. Im Zweifelsfall klären wir das gerne vorab gemeinsam.

Kosten

Gesetzliche Zuzahlung

Bei Krankenfahrten über die GKV fällt in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung an – es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit.

10 %
der Fahrtkosten
(Grundsatz)

min.
5 €
Mindest­zuzahlung
je Fahrt

max.
10 €
Höchst­zuzahlung
je Fahrt

≤
nie mehr als die
tatsächlichen Kosten

💡

Zuzahlungsbefreiung: Wer im laufenden Kalenderjahr die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V überschritten hat und einen gültigen Befreiungsnachweis der Krankenkasse besitzt, ist von der Zuzahlung befreit. Bei regelmäßigen Therapiefahrten kann diese Grenze relativ schnell erreicht werden – fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

Ggf. anfallende Zuzahlungen werden direkt beim Fahrer entrichtet. Die Direktabrechnung mit der Krankenkasse bezieht sich auf den verbleibenden Fahrtanteil.

Für Angehörige

Sie organisieren die Fahrten für einen nahestehenden Menschen?

Gerade Patienten in einer intensiven Therapiephase sind oft erschöpft. Es ist völlig normal, dass Angehörige die Organisation der Fahrten übernehmen – rufen Sie einfach für die betroffene Person an.

Was Sie bei der Buchung bereithalten sollten:
  • ✓ Name und Adresse des Patienten
  • ✓ Behandlungsort und Behandlungstage
  • ✓ Gewünschte Abholzeit
  • ✓ Krankenkasse (GKV oder Privat)
  • ✓ Liegt ein Transportschein vor?
  • ✓ Begleitperson gewünscht?
  • ✓ Besondere Bedürfnisse (z. B. Rollator, Rollstuhl)

📞 08331 3737 anrufen

Mobilität

Wer kann Mau-Taxi nutzen?

Mau-Taxi führt Krankenfahrten in Sitzposition durch. Geeignet für Patienten, die sitzen können und keine medizinische Betreuung während der Fahrt benötigen.

✅
Geeignet
  • Patienten, die selbständig oder mit Unterstützung sitzen können
  • Mit Rollator (Hilfe beim Ein-/Aussteigen möglich)
  • Mit Rollstuhl bei ausreichender Mobilität zum Umsetzen
  • Mit Begleitperson
⚠️
Vorab besprechen
  • Eingeschränkte Mobilität nach Chemotherapie
  • Rollstuhl ohne Möglichkeit zum Umsetzen
  • Übelkeit oder Schwindel nach Behandlung
🚑
Nicht geeignet
  • Patienten, die liegend transportiert werden müssen
  • Medizinische Betreuung während der Fahrt erforderlich
  • Intensivtransport

Fahrzeugtypen

Krankenfahrt vs. Krankentransport (KTW)

🚕 Krankenfahrt (Taxi/Mietwagen)
  • Patient sitzt während der Fahrt
  • Keine medizinische Betreuung an Bord
  • Für ambulante Behandlungen wie Chemo- oder Strahlentherapie
  • Günstigere Kosten für die Krankenkasse
  • Direkte Abrechnung über GKV möglich
🚑 Krankentransportwagen (KTW)
  • Für Patienten, die medizinische Betreuung benötigen
  • Liegendtransport möglich
  • Besondere medizinische Ausstattung
  • Geschultes Rettungsdienstpersonal
  • Höhere Kosten

ℹ️

Der Arzt entscheidet, welches Beförderungsmittel medizinisch notwendig ist und verordnet es auf dem Transportschein. Wenn jedoch medizinische Betreuung oder besondere Ausstattung nötig ist, empfehlen wir, mit dem behandelnden Arzt das geeignete Beförderungsmittel zu besprechen.

Vertrauen & Hintergrund

Mau-Taxi – Inhaberin mit medizinischem Hintergrund

👤
Viktoria Nägele
Inhaberin

Viktoria Nägele
Inhaberin Mau-Taxi · Memmingen
Fachliche Qualifikation
Fachkrankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin – diesen Hintergrund bringt Viktoria Nägele in den Betrieb ein. Das bedeutet Sensibilität im Umgang mit Patienten, die sich in einer belastenden Therapiephase befinden.
Hinweis: Mau-Taxi führt Krankenfahrten in Sitzposition durch. Die Qualifikation als Fachkrankenschwester ist kein Bestandteil der Fahrdienstleistung und stellt keine medizinische Betreuung während der Fahrt dar. Wenn medizinische Betreuung erforderlich ist, wird ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug benötigt.

Kundenstimmen

Was Fahrgäste über Mau-Taxi sagen

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Marius Sperlich
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Bestes Taxi Unternehmen im ganzen Umkreis Fahrer immer super
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Sven Müller
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Super Taxifahrer, schnell, freundlich und zuverlässig. Sind kurzfristig als Schienenersatzverkehr eingesprungen und haben sich bemüht alle Gäste schnell an Ihr Ziel zu bringen. Sehr zu empfehlen!
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vincent tiersch
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Super nette Fahrer und wenige Wartezeit
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Jessica Schubert
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Wurden vom Bahnhof nach Hause gefahren, absolut freundlich, zuvorkommender Fahrer! Danke nochmal am Ewan?! Selten so einen tollen Taxifahrer gehabt
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Luca Tsioumelas
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Mo Abi bester Taxifahrer gute Musik sehr sympathischer Typ sehr anständige Fahrweise. Sehr empfehlenswert.
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David Guijo
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Mo Abi bester Mann ich küss sein Herz gute Musik gute Temperaturen und freundlich besser gehts nicht
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Rosemarie Wank
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Haben am Freitag im Zuge der Wallensteinfestspiele in MM ein Taxi benötigt. Super freundlich, toller Service! Hat alles bestens geklappt. Taxifahrer MO absolut sympathisch, freundlich, ein klasse Typ!! Immer wieder gerne!! Ein großes DANKESCHÖN an dieses tolle Taxi-Unternehmen!
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Anja Lenoir
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Super Service, sehr freundlicher Taxifahrer. Danke Nenad !!

Häufige Fragen

Fragen zu Chemo- und Strahlentherapie-Fahrten

Nicht automatisch. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung (Transportschein, Muster 4), die medizinische Notwendigkeit und – in den meisten Fällen – eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse. Für Patienten mit Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder Merkzeichen aG, Bl oder H gilt die Genehmigungsfiktion: Die Genehmigung gilt grundsätzlich als erteilt, wenn die Verordnung vorliegt.

Das hängt von der Verordnung und den Vorgaben Ihrer Krankenkasse ab. Häufig wird eine Verordnung für einen Behandlungszeitraum (z. B. einen Chemozyklus) ausgestellt, die mehrere Fahrten abdeckt. Klären Sie das am besten mit Ihrem Arzt und Ihrer Kasse vorab – idealerweise bevor der Behandlungszyklus beginnt.

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen gilt die Genehmigung der Krankenkasse für eine verordnete Taxi- oder Mietwagenfahrt als erteilt – Sie müssen sie nicht extra beantragen. Das betrifft: Pflegegrad 4 oder 5; Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung; Merkzeichen aG, Bl oder H (§ 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V). Die ärztliche Verordnung bleibt in jedem Fall erforderlich.

Ja. Wenn Ihr Behandlungsplan feststeht – Wochentage, Uhrzeit, Behandlungsort und Zeitraum – planen wir die Serienfahrten gemeinsam im Voraus. Teilen Sie uns die Details mit, damit wir die Abholzeiten zuverlässig einplanen können.

Gesetzlich Versicherte zahlen 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt. Wer die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V erreicht hat und einen Befreiungsnachweis vorlegt, ist von der Zuzahlung befreit.

Ja, auf Wunsch kann eine Begleitperson mitfahren. Teilen Sie uns das bei der Buchung mit.

Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Rückfahrzeit bei der Buchung mit. Wenn die Behandlung länger dauert, rufen Sie uns bitte an, damit wir die Abholung neu planen können.

Ja, wir fahren auch zu Kliniken und Strahlen-/Chemozentren in der Region – auch über Memmingen hinaus im Allgäu und Schwaben. Behandlungsorte wie das Klinikum Memmingen, Kliniken in Kempten, Kaufbeuren oder Ulm sind möglich.

Nein. Bei gültiger Verordnung und Genehmigung rechnet Mau-Taxi direkt über die Abrechnungsstelle mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur ggf. die gesetzliche Zuzahlung direkt beim Fahrer.

Wir empfehlen, Fahrten möglichst frühzeitig zu buchen – besonders bei Serienfahrten über mehrere Wochen. Kurzfristige Anfragen versuchen wir zu ermöglichen, können dies aber nicht garantieren. Rufen Sie uns an: 08331 3737.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp – wir planen Ihre Serienfahrten zuverlässig im Voraus.

Direktanfrage

Therapiefahrten schriftlich anfragen

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Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. Buchung. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Rechtliche Grundlagen

Quellen & rechtliche Grundlagen

  • § 60 SGB V – Fahrkosten (Gesetzliche Krankenversicherung)
  • § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V – Genehmigungsfiktion bei Taxi-/Mietwagenfahrten (Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung; Pflegegrad 4, 5; Merkzeichen aG, Bl oder H)
  • § 61 SGB V – Zuzahlungen
  • § 62 SGB V – Belastungsgrenze und Zuzahlungsbefreiung
  • Gemeinsamer Bundesausschuss – Krankentransport-Richtlinie (KT-RL), konsolidierte Fassung in Kraft seit 06.08.2025 (Beschluss 15.05.2025), g-ba.de/richtlinien/18/
  • GKV-Spitzenverband – Informationen zur Fahrtkostenübernahme

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihrer Fahrt geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihres Arztes und Ihrer Krankenkasse. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.