Krankenfahrten mit Pflegegrad

Krankenfahrten mit Pflegegrad 3, 4 oder 5

Wann übernimmt die Krankenkasse Taxifahrten bei Pflegegrad? Was bedeutet Genehmigungsfiktion? Welche Rolle spielen die Merkzeichen aG, Bl und H? Hier finden Patienten und Angehörige klare Antworten.

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Bei entsprechend verordneten Krankenfahrten rechnet Mau-Taxi direkt mit Ihrer Krankenkasse ab – über die Abrechnungsstelle, ohne Vorschuss. Ärztliche Verordnung bleibt erforderlich.

24h erreichbar · Direktabrechnung mit der Krankenkasse

Schnellübersicht

Was gilt bei welchem Pflegegrad?

Die folgende Tabelle gibt eine vereinfachte Orientierung. Maßgeblich ist immer die ärztliche Verordnung und die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall.

Voraussetzung Krankenfahrt mit Taxi möglich? Vorab-Genehmigung für Taxi/Mietwagen nötig?
Pflegegrad 3 + dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung grundsätzlich möglich bei medizinischer Notwendigkeit grundsätzlich nein
Pflegegrad 4 grundsätzlich möglich bei medizinischer Notwendigkeit grundsätzlich nein
Pflegegrad 5 grundsätzlich möglich bei medizinischer Notwendigkeit grundsätzlich nein
Merkzeichen aG, Bl oder H grundsätzlich möglich bei medizinischer Notwendigkeit grundsätzlich nein
Pflegegrad 1 oder 2 (ohne weitere Voraussetzungen) Genehmigungsfiktion greift nicht Vorab-Genehmigung erforderlich

Die ärztliche Verordnung und medizinische Notwendigkeit bleiben in allen Fällen erforderlich. Diese Tabelle ist eine vereinfachte Orientierung und ersetzt keine Beratung durch Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse.

Voraussetzungen im Detail

Pflegegrad 3, 4 und 5 – was jeweils gilt

Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 – mit Zusatzvoraussetzung
Pflegegrad 3 allein genügt nicht. Zusätzlich muss eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegen, aufgrund derer die Beförderung zur ambulanten Behandlung erforderlich ist.
Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist:
Verordnet der Arzt eine Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen, gilt die Genehmigung grundsätzlich als erteilt (Genehmigungsfiktion nach § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V).

Pflegegrad 4

Pflegegrad 4
Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Krankenfahrt zur ambulanten Behandlung verordnet werden. Die Genehmigungsfiktion greift, wenn der Arzt Taxi oder Mietwagen verordnet.
Wichtig:
Kein automatischer Anspruch auf jede Taxifahrt. Die ärztliche Verordnung und medizinische Notwendigkeit bleiben erforderlich.

Pflegegrad 5

Pflegegrad 5
Wie bei Pflegegrad 4: Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen verordnet werden. Liegt die Verordnung vor, gilt die Genehmigung grundsätzlich als erteilt.
Wichtig:
Auch bei Pflegegrad 5 entscheidet der Arzt über Notwendigkeit und geeignetes Beförderungsmittel.

⚠️

Nicht formulieren: „Mit Pflegegrad 4 oder 5 zahlt die Krankenkasse automatisch jede Taxifahrt.“ Das ist nicht korrekt. Die ärztliche Verordnung und medizinische Notwendigkeit sind immer Voraussetzung.

Schwerbehindertenausweis

Merkzeichen aG, Bl und H

Bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis können ebenfalls dazu führen, dass die Genehmigungsfiktion bei Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen greift – unabhängig vom Pflegegrad.

aG
außergewöhnlich gehbehindert
Erhebliche Beeinträchtigung der Gehfähigkeit. Bei ärztlich verordneten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen kann die Genehmigungsfiktion greifen.

Bl
blind
Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung. Bei ärztlich verordneten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen kann die Genehmigungsfiktion greifen.

H
hilflos
Umfangreiche Hilfeleistung im Alltag erforderlich. Bei ärztlich verordneten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen kann die Genehmigungsfiktion greifen.

📋

Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob ein Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Merkzeichen vorliegt. Halten Sie den Ausweis bei der Fahrt bereit.

Wichtiges Rechtsprinzip

Was bedeutet Genehmigungsfiktion?

Normalerweise müssen Patienten eine verordnete Taxi- oder Mietwagenfahrt vor der Fahrt von der Krankenkasse genehmigen lassen. Die Genehmigungsfiktion ist eine gesetzliche Ausnahme.

In diesen Fällen gilt die Genehmigung als erteilt:
1
Sie erfüllen eine der Voraussetzungen: Pflegegrad 4 oder 5; Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung; oder Merkzeichen aG, Bl oder H.

2
Ihr Arzt stellt eine Verordnung für Krankenfahrt (Muster 4) aus und benennt das Beförderungsmittel Taxi oder Mietwagen.

3
Die Genehmigung gilt grundsätzlich als erteilt – Sie müssen nicht vorab bei der Krankenkasse anfragen.

ℹ️

Wichtig: Ärztliche Verordnung und medizinische Notwendigkeit sind trotzdem immer erforderlich. Die Genehmigungsfiktion ersetzt nicht die Verordnung, sondern lediglich die vorherige Kassengenehmigung.

Verordnung

Der Transportschein (Muster 4)

Auch bei Genehmigungsfiktion bleibt die ärztliche Verordnung zwingend. Ohne gültigen Transportschein ist keine Direktabrechnung mit der Krankenkasse möglich.

👨‍⚕️
Beim Arzt holen
Rechtzeitig vor der Fahrt Muster 4 vom behandelnden Arzt ausstellen lassen.

📝
Inhalt prüfen
Befund, Beförderungsmittel (Taxi/Mietwagen), Behandlungsziel und Unterschrift müssen vollständig sein.

📅
Bei der Fahrt vorlegen
Den Originalschein beim Fahrer abgeben. Er wird für die Direktabrechnung benötigt.

🔍

Bitte stellen Sie sicher, dass der Arzt das Beförderungsmittel Taxi oder Mietwagen explizit auf dem Schein vermerkt – nicht nur „Krankenfahrt“ allgemein.

Beförderungsmittel

Krankenfahrt mit Taxi vs. Krankentransportwagen (KTW)

🚖 Krankenfahrt (Taxi / Mietwagen)
  • Patient kann sitzen und ist gehfähig
  • Keine medizinische Betreuung während der Fahrt nötig
  • Kein besonderes Lagerungsbedürfnis
  • Direktabrechnung mit GKV möglich bei Verordnung
🚑 Krankentransportwagen (KTW)
  • Patient benötigt besondere Lagerung oder Ausstattung
  • Medizinische Betreuung während der Fahrt erforderlich
  • Spezialisiertes Fahrzeug und geschultes Personal
  • Arzt entscheidet über das geeignete Beförderungsmittel

Mau-Taxi bietet Krankenfahrten mit Taxi und Mietwagen an. Ist ein Krankentransportwagen medizinisch notwendig, verweisen wir auf den zuständigen Rettungsdienst.

Kosten

Zuzahlung bei Krankenfahrten

Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie grundsätzlich einen kleinen Eigenanteil.

10%
der Fahrtkosten

min.
5 €
mindestens je Fahrt

max.
10 €
höchstens je Fahrt

≤
nie mehr als die
tatsächlichen Kosten

💡

Zuzahlungsbefreiung: Wer im laufenden Kalenderjahr die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V bereits überschritten hat und einen gültigen Befreiungsnachweis der Krankenkasse besitzt, zahlt keine Zuzahlung. Legen Sie den Nachweis bei der Fahrt vor.

Ggf. anfallende Zuzahlungen werden direkt beim Fahrer entrichtet. Die Direktabrechnung mit der Krankenkasse bezieht sich auf den verbleibenden Fahrtanteil.

Abrechnung

Direktabrechnung bei Mau-Taxi

Bei entsprechend verordneten und abrechnungsfähigen Krankenfahrten rechnet Mau-Taxi grundsätzlich über die Abrechnungsstelle direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab.

1
Transportschein vom Arzt
Ihr Arzt stellt Muster 4 aus und bestätigt die medizinische Notwendigkeit sowie das Beförderungsmittel. Den Schein bitte rechtzeitig vor der Fahrt ausstellen lassen.

2
Mau-Taxi anfragen und Fahrt bestätigen
Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp. Nennen Sie Abfahrtsort, Ziel, Datum/Uhrzeit und dass ein Transportschein vorliegt.
📞 08331 3737 · WhatsApp verfügbar

3
Transportschein bei der Fahrt vorlegen
Der Fahrer nimmt den Transportschein entgegen. Ggf. anfallende Zuzahlung wird direkt beglichen.

4
Abrechnung mit der Krankenkasse
Mau-Taxi rechnet den verbleibenden Fahrtbetrag direkt über die Abrechnungsstelle mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen nichts vorfinanzieren.

ℹ️

Ob eine Direktabrechnung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob eine gültige Verordnung vorliegt und das Beförderungsmittel korrekt verordnet wurde. Im Zweifelsfall klären wir das gerne vorab mit Ihnen.

Für Angehörige

Sie organisieren die Fahrt für Ihre Mutter, Ihren Vater oder einen Angehörigen?

Gerade wenn Patienten selbst nicht gut telefonieren können, übernehmen Angehörige die Organisation. Das ist bei Mau-Taxi kein Problem – rufen Sie einfach für die betroffene Person an.

Was Sie bereithalten sollten:
  • ✓ Vor- und Nachname des Patienten
  • ✓ Abfahrtsadresse und Zieladresse (ggf. Praxis, Klinik, Abteilung)
  • ✓ Datum und gewünschte Abholzeit
  • ✓ Ob ein Transportschein (Muster 4) vorliegt
  • ✓ Ob Hilfsmittel (Rollator, faltbarer Rollstuhl) mitgenommen werden
  • ✓ Ob Begleitperson mitfährt

📞 08331 3737
WhatsApp

Ausstattung

Unterstützung bei eingeschränkter Mobilität

Unsere Fahrzeuge sind auf die Bedürfnisse von Patienten mit Pflegegrad eingestellt.

🦽
Rollator & faltbarer Rollstuhl
Können mitgeführt werden. Bitte bei der Buchung angeben. Fahrt im Rollstuhl sitzend wird nicht angeboten.

👚
Einstiegshilfe
Unterstützung beim Ein- und Aussteigen, ruhige Fahrweise, keine Hetze.

🕐
Terminplanung
Auch regelmäßige Arzt- und Therapietermine organisieren wir gerne dauerhaft für Sie.

👩‍⚕️
Fachkundige Inhaberin
Viktoria Nägele ist gelernte Fachkrankenschwester – im Betrieb tätig als Taxiunternehmerin. Das Unternehmen kennt die Bedürfnisse von Pflegepatienten.

Ihr Partner für Krankenfahrten in Memmingen

Mau-Taxi wird von Viktoria Nägele geführt – gelernte Fachkrankenschwester und Taxiunternehmerin. Die Kombination aus pflegerischem Hintergrund und Fahrpraxis macht den Unterschied: Patienten mit Pflegegrad werden zuverlässig, rücksichtsvoll und pünktlich befördert.

Hinweis: Viktoria Nägele ist im Unternehmen als Taxifahrerin tätig – nicht als medizinisches Fachpersonal im Einsatz.

📞 Jetzt anrufen: 08331 3737

Kundenstimmen

Was Patienten sagen

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Häufige Fragen

FAQ – Krankenfahrt mit Pflegegrad

Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Krankenfahrt zur ambulanten Behandlung verordnet werden. Liegt eine entsprechende ärztliche Verordnung für Taxi oder Mietwagen vor, gilt die Genehmigung durch die Krankenkasse grundsätzlich als erteilt (Genehmigungsfiktion nach § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V). Einen automatischen Anspruch auf jede Taxifahrt gibt es nicht – die ärztliche Verordnung und medizinische Notwendigkeit bleiben erforderlich.

Nein. Pflegegrad 3 allein reicht nicht aus. Zusätzlich muss eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegen, aufgrund derer die Beförderung zur ambulanten Behandlung erforderlich ist. Wenn eine entsprechende ärztliche Verordnung für Taxi oder Mietwagen ausgestellt wird, greift auch hier die Genehmigungsfiktion nach § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V.

In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen müssen Sie eine verordnete Taxi- oder Mietwagenfahrt grundsätzlich nicht vorab von der Krankenkasse genehmigen lassen – die Genehmigung gilt als erteilt. Das betrifft: Pflegegrad 4 oder 5; Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung; Merkzeichen aG, Bl oder H.

Wichtig: Die ärztliche Verordnung und die medizinische Notwendigkeit bleiben trotzdem erforderlich.

Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis stehen für: aG = außergewöhnlich gehbehindert, Bl = blind, H = hilflos. Für Inhaber dieser Merkzeichen kann bei ärztlich verordneten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen ebenfalls die Genehmigungsfiktion greifen. Den Ausweis bei der Buchung und bei der Fahrt bereithalten.

Grundsätzlich 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt, nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Wer von der Zuzahlung befreit ist (z. B. wegen Überschreitung der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V), zahlt nichts dazu. Den Nachweis der Zuzahlungsbefreiung bei der Fahrt vorlegen.

Ja. Auch bei Genehmigungsfiktion bleibt die ärztliche Verordnung (Transportschein, Muster 4) erforderlich. Ohne gültigen Transportschein ist keine Direktabrechnung mit der Krankenkasse möglich. Den Schein bitte vor der Fahrt ausstellen lassen und bereithalten.

Unsere Fahrzeuge können faltbare Rollstühle und Rollatoren mitführen. Bitte geben Sie dies bei der Buchung an. Eine Beförderung, bei der der Fahrgast während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleibt, bieten wir derzeit nicht an.

Ist medizinisch-fachliche Betreuung, besondere Ausstattung oder Lagerung erforderlich, entscheidet Ihr Arzt über das geeignete Beförderungsmittel.

Ja. Gerade für Patienten mit Pflegegrad, die regelmäßig zum Arzt oder zur Therapie müssen, organisieren wir gerne wiederkehrende Fahrten. Bitte melden Sie sich frühzeitig, damit wir die Termine fest einplanen können.

In Fällen mit Genehmigungsfiktion ist eine Vorab-Ablehnung durch die Kasse grundsätzlich nicht möglich, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Unklarheiten empfehlen wir, sich an die Krankenkasse oder den behandelnden Arzt zu wenden. Wir helfen bei Fragen zur Abrechnung gerne weiter.

Rufen Sie uns an (📞 08331 3737) oder schreiben Sie per WhatsApp. Wir sind 24 Stunden erreichbar. Bitte halten Sie Abfahrtsort, Ziel, Datum, Abholzeit und Ihren Transportschein bereit.

Krankenfahrt jetzt anfragen

Transportschein vom Arzt holen, bei uns anrufen – wir kümmern uns um den Rest.

Kontakt

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Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. Buchung. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Rechtliche Grundlagen

Quellen & rechtliche Grundlagen

  • § 60 SGB V – Fahrkosten (Gesetzliche Krankenversicherung)
  • § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V – Genehmigungsfiktion bei Taxi-/Mietwagenfahrten
  • § 61 SGB V – Zuzahlungen
  • § 62 SGB V – Belastungsgrenze und Zuzahlungsbefreiung
  • Gemeinsamer Bundesausschuss – Krankentransport-Richtlinie (KT-RL), g-ba.de/richtlinien/18/
  • GKV-Spitzenverband – Informationen zur Fahrtkostenübernahme

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihrer Fahrt geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihres Arztes und Ihrer Krankenkasse. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.