Rehafahrten ab Memmingen – zuverlässig zur Rehaklinik
Mau-Taxi übernimmt planbare Rehafahrten in Sitzposition – von zuhause zur Rehaklinik, vom Krankenhaus zur Anschlussrehabilitation (AHB) und zurück. Auch über größere Entfernungen, ohne feste Streckenbegrenzung.
Bei genehmigten Rehafahrten rechnet Mau-Taxi direkt mit dem zuständigen Reha-Kostenträger ab – z. B. Ihrer Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung. Kein Vorschuss bei bestätigten Fahrten.
24h erreichbar · Direktabrechnung mit dem zuständigen Reha-Kostenträger
Wann benötigen Sie eine Rehafahrt?
Eine Rehafahrt mit dem Taxi kommt in Frage, wenn Sie zur Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussrehabilitation fahren müssen und die Strecke in Sitzposition zurückgelegt werden kann.
Was Mau-Taxi bei Rehafahrten leistet
Wer übernimmt die Kosten für Ihre Rehafahrt?
Je nach Reha-Maßnahme und persönlicher Situation können verschiedene Kostenträger zuständig sein.
Diese Unterscheidung gilt ausdrücklich für die Deutsche Rentenversicherung als Kostenträger. Für andere Reha-Träger (z. B. Krankenkasse, BG) können abweichende Regelungen gelten. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Kostenträger.
So planen Sie Ihre Rehafahrt
Direktabrechnung mit dem zuständigen Kostenträger
Bei genehmigten Rehafahrten rechnet Mau-Taxi direkt mit dem zuständigen Reha-Kostenträger ab. Sie müssen die Fahrt bei bestätigten Fahrten nicht vorfinanzieren.
Direktabrechnung bei vorliegender ärztlicher Verordnung und entsprechender Genehmigung durch die Kasse.
Direktabrechnung bei stationärer AHB, wenn Taxifahrt medizinisch unabdingbar und genehmigt ist.
Direktabrechnung bei Arbeitsunfall / Berufskrankheit mit vorliegender BG-Genehmigung.
Rollator, Rollstuhl, Gepäck – was mitgenommen werden kann
Eine Beförderung, bei der der Fahrgast während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleibt, bieten wir derzeit nicht an. Ist eine besondere Lagerung oder medizinisch-fachliche Betreuung erforderlich, entscheidet Ihr Arzt, welches Beförderungsmittel verordnet wird.
Mau-Taxi – Inhaberin mit medizinischem Hintergrund
Viktoria Nägele
Inhaberin
Fachkrankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin – diesen Hintergrund bringt Viktoria Nägele in den Betrieb ein. Das bedeutet Sensibilität für den Umgang mit Patienten, die eine Rehafahrt oder eine andere Krankenfahrt in Anspruch nehmen.
Was Fahrgäste über Mau-Taxi sagen
FAQ – Rehafahrten mit Mau-Taxi
Rehafahrt anfragen
Direktabrechnung mit dem Kostenträger – kein Vorschuss bei bestätigten Fahrten
Rehafahrt schriftlich anfragen
Lieber schriftlich? Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns zeitnah.
Krankenfahrten mit Mau-Taxi
Mau-Taxi führt verschiedene Arten von Krankenfahrten durch. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie alle Leistungen im Überblick.
Quellen & rechtliche Grundlagen
- § 73 SGB IX – Reisekosten bei Leistungen zur Teilhabe (Reha-Reisekosten)
- § 60 SGB V – Fahrkosten (Gesetzliche Krankenversicherung)
- § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V – Genehmigungsfiktion bei Taxi-/Mietwagenfahrten
- § 61 SGB V – Zuzahlungen bei Krankenfahrten
- Deutsche Rentenversicherung – Informationen zu Reha-Reisekosten und AHB (drv.de)
- Gemeinsamer Bundesausschuss – Krankentransport-Richtlinie (KT-RL), konsolidierte Fassung in Kraft seit 06.08.2025 (Beschluss 15.05.2025), g-ba.de/richtlinien/18/
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihrer Rehafahrt geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihres zuständigen Kostenträgers. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihren Arzt oder Kostenträger.