B2B · Memmingen & Umgebung

Krankenfahrten für Pflegeeinrichtungen, Praxen und Kliniken in Memmingen

Sie organisieren regelmäßig Krankenfahrten für Bewohner oder Patienten? Mau-Taxi unterstützt Einrichtungen in Memmingen bei der Abstimmung geplanter sitzender Taxifahrten – unkompliziert, direkt und verlässlich abgestimmt.

📍 Memmingen & Region
🕐 24/7 erreichbar
🏥 GKV-Abrechnung möglich
👤 Sitzende Taxibeförderung

Für welche Einrichtungen ist Mau-Taxi der richtige Ansprechpartner?

Mau-Taxi bietet sitzende Taxibeförderung für Patienten und Bewohner, deren Fahrtbedarf von einer Einrichtung organisiert wird. Die Beförderungseignung – also ob eine sitzende Taxifahrt medizinisch und organisatorisch geeignet ist – ist im Einzelfall vorab zu klären.

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Pflegeheime & Seniorenresidenzen

Geplante Fahrten zu Arztterminen, Facharztpraxen, ambulanten Behandlungen, Dialyse oder Krankenhausaufnahme für Bewohner, die sitzend befördert werden können.

→ Krankenfahrten mit Pflegegrad

🏥

Kliniken & Krankenhäuser

Geplante Fahrten zu Aufnahmen, Entlassungen oder Folgeterminen, soweit sitzende Taxibeförderung aus medizinischer Sicht geeignet ist.

🩺

Arztpraxen & Medizinische Versorgungszentren

Geplante Taxifahrten für Patienten nach ambulanten Behandlungen oder zu Folgeterminen – wenn die Beförderungseignung gegeben ist und eine ärztliche Verordnung vorliegt.

💉

Dialysezentren

Regelmäßige Fahrten zu wiederkehrenden Dialysebehandlungen erfordern verlässliche Koordination. Abstimmung von Abholterminen und Rückfahrten nach individueller Vereinbarung.

→ Dialysefahrten Memmingen

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Ambulante Pflege- & Betreuungsdienste

Abstimmung geplanter Fahrten für betreute Personen, sofern die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall erfüllt sind.

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Soziale Einrichtungen

Fahrten für betreute Personen nach vorheriger Abstimmung, wenn sitzende Beförderung geeignet und medizinisch verordnet ist.

Welche Fahrten können Einrichtungen mit Mau-Taxi abstimmen?

Mau-Taxi führt sitzende Taxibeförderung durch – kein Krankentransportwagen, kein Liegendtransport, keine Rollstuhlbeförderung im Rollstuhl sitzend. Ein zusammenklappbarer Rollstuhl oder Rollator kann nach vorheriger Absprache mitgenommen werden. Auch längere Strecken zu spezialisierten Einrichtungen sind möglich.

  • 💧
    Dialysefahrten
    Regelmäßige Fahrten zu Dialysebehandlungen – nach Absprache auch als wiederkehrender Termin. Mehr zu Dialysefahrten
  • 🔬
    Chemo- und Strahlentherapie
    Geplante Fahrten zu ambulanten onkologischen Behandlungen. Mehr zu Chemo- und Strahlentherapiefahrten
  • 👨‍⚕️
    Facharztermine
    Einzelne oder wiederkehrende Fahrten zu Spezialisten und Facharztpraxen.
  • 🏋️
    Reha-Fahrten
    Fahrten zu ambulanter oder stationärer Rehabilitation, soweit sitzende Beförderung geeignet ist. Mehr zu Rehafahrten
  • 🏥
    Krankenhausaufnahme & Entlassung
    Geplante Fahrten zur stationären Aufnahme oder Entlassung nach Absprache.
  • ⚠️
    Arbeitsunfallfahrten (BG)
    Bei Arbeitsunfällen kann die Berufsgenossenschaft zuständiger Kostenträger sein. Mehr zu BG-Fahrten
Wichtig: Beförderungseignung prüfen

Mau-Taxi befördert Patienten ausschließlich sitzend auf einem regulären Fahrzeugsitz. Ob eine sitzende Taxifahrt im Einzelfall medizinisch und organisatorisch geeignet ist, muss durch die verordnende Ärztin oder den Arzt geprüft werden. Bei Unsicherheiten sprechen Sie uns gerne an.

So funktioniert die Zusammenarbeit mit Mau-Taxi

Die Koordination von Krankenfahrten für Einrichtungen läuft in klaren Schritten ab. Mau-Taxi kann keine medizinische Indikation feststellen und keine Kostenzusagen erteilen – das ist Aufgabe von Arzt, Krankenkasse und zuständigem Kostenträger.

Kontaktaufnahme durch die Einrichtung

Rufen Sie Mau-Taxi unter 08331 3737 an oder senden Sie eine Nachricht über WhatsApp. Teilen Sie Fahrtbedarf, Häufigkeit und Beförderungsanforderungen mit – ohne sensible Patientendaten in der ersten Anfrage.

Fahrtbedarf und Beförderungseignung abstimmen

Gemeinsam klären wir, ob sitzende Taxibeförderung für die betroffene Person geeignet ist, welche Strecken und Häufigkeiten geplant sind und welche organisatorischen Abläufe sinnvoll sind.

Verordnung, Genehmigung und Kostenträger klären

Für GKV-Krankenfahrten ist in der Regel eine ärztliche Verordnung auf Muster 4 erforderlich. Je nach Voraussetzungen ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse notwendig. Mau-Taxi kann dabei allgemein informieren, aber keine Rechtsauskunft erteilen. Bei BG- oder Reha-Fahrten gelten ggf. andere Kostenträger.

Termin und Abholung vereinbaren

Abholort, Uhrzeit und Ziel werden konkret vereinbart. Für regelmäßige Termine kann ein Rhythmus nach individueller Absprache eingerichtet werden. Änderungen bitte frühzeitig mitteilen.

Fahrt und Abrechnung

GKV-Krankenfahrten werden über unseren externen Abrechnungsdienstleister abgerechnet. BG- und Reha-Fahrten nach Vereinbarung direkt mit dem zuständigen Kostenträger. Erforderliche Unterlagen (Muster 4, Genehmigung) bitte zur Fahrt mitgeben.

Wiederkehrende Termine – individuelle Abstimmung

Für Einrichtungen, die regelmäßig Patientenfahrten organisieren, kann eine strukturierte Abstimmung mit Mau-Taxi sinnvoll sein. Es handelt sich dabei um individuelle Vereinbarungen, keine standardisierten Leistungspakete oder Exklusivverträge.

  • Wiederkehrende Behandlungstermine (Dialyse, Chemo, Reha) nach Absprache planbar
  • Fester Ansprechpartner bei Mau-Taxi für die Koordination
  • Abstimmung von Abholort, Uhrzeit und Zieladresse
  • Frühzeitige Mitteilung von Terminänderungen oder Ausfällen hilft beiden Seiten
  • Klärung erforderlicher Unterlagen (Verordnung, Genehmigung) vorab
  • Auch längere Strecken zu spezialisierten Kliniken außerhalb Memmingens möglich
Datenschutz bei Fahrtanfragen

Bei der ersten Kontaktaufnahme bitte keine detaillierten Diagnosen, Versicherungsnummern oder ausführliche Gesundheitsdaten übermitteln. Für konkrete personenbezogene Absprachen nutzen Sie bitte telefonische Wege. Allgemeine Kooperationsanfragen können per Telefon oder WhatsApp gestellt werden.

Verordnung, Genehmigung und Kostenübernahme – das Wichtigste für Einrichtungen

Eine Einrichtung kann eine Fahrt organisieren, aber weder die Kostenübernahme zusagen noch die ärztliche Verordnung ersetzen. Die folgenden Hinweise gelten für GKV-versicherte Patienten.

Muster 4 – die ärztliche Verordnung

Für medizinisch notwendige Taxifahrten bei GKV-Versicherten stellt die behandelnde Ärztin oder der Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung aus, üblicherweise auf dem Formular Muster 4. Nur ein Arzt oder eine Ärztin kann diese Verordnung ausstellen – nicht die Einrichtung. Ausführliche Informationen: Transportschein für Krankenfahrten.

Wann ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich?

In vielen Fällen muss die Krankenkasse die Fahrt vorab genehmigen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn der Patient oder die Patientin die gesetzlichen persönlichen Voraussetzungen für eine Genehmigungsfiktion erfüllt – etwa Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis. Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie allein begründen keine Genehmigungsfiktion, auch wenn diese Behandlungen regelmäßig GKV-Fahrten auslösen können. Die behandelnde Ärztin oder der Arzt kann die Voraussetzungen im Einzelfall beurteilen.

Wer trägt die Kosten?

Bei GKV-Krankenfahrten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Fahrtkosten, wenn Verordnung und ggf. Genehmigung vorliegen. Eine Zuzahlung von 10 % des Fahrpreises (mind. 5 €, max. 10 €) kann anfallen, sofern keine Befreiungsbescheinigung vorliegt. Bei Arbeitsunfällen ist die zuständige Berufsgenossenschaft Kostenträger (BG-Fahrten), bei Reha-Leistungen ggf. Rentenversicherung oder Unfallversicherung (Rehafahrten). Die Einrichtung selbst ist in der Regel nicht zahlungspflichtig.

Keine Rechtsberatung durch Mau-Taxi

Mau-Taxi kann allgemeine Hinweise geben, aber keine verbindliche Auskunft über Kostenübernahme, Genehmigungspflicht oder Abrechnungsdetails im Einzelfall erteilen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse oder den jeweiligen Kostenträger.

Verlässlicher Taxipartner für Krankenfahrten in Memmingen

Mau-Taxi ist ein inhabergeführtes Taxiunternehmen in Memmingen mit Erfahrung in der Durchführung medizinisch verordneter Krankenfahrten.

📍

Standort Memmingen

Direkt vor Ort – kurze Wege zu Praxen, Kliniken und Einrichtungen in Memmingen und der Region.

🕐

24/7 erreichbar

Rund um die Uhr telefonisch unter 08331 3737 oder per WhatsApp.

🏥

Erfahrung mit Krankenfahrten

GKV-Abrechnung über externen Abrechnungsdienstleister. BG- und Reha-Fahrten nach Vereinbarung direkt mit dem Kostenträger.

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Fachpflegerischer Hintergrund

Inhaberin Viktoria Nägele verfügt über eine Ausbildung in Anästhesie- und Intensivpflege. Dies bedeutet kein medizinisches Betreuungsangebot während der Fahrt.

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Regelmäßige Termine nach Absprache

Wiederkehrende Behandlungstermine können nach individueller Abstimmung organisiert werden.

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Auch längere Strecken

Fahrten zu spezialisierten Kliniken außerhalb Memmingens sind nach Absprache möglich.

Häufige Fragen von Einrichtungen

Ja – Pflegeheime und Seniorenresidenzen können Fahrten für Bewohner mit Mau-Taxi koordinieren. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person sitzend in einem Taxi befördert werden kann. Für regelmäßige Termine (z. B. Dialyse, Facharzt) ist eine individuelle Abstimmung über Rhythmus, Abholzeiten und erforderliche Unterlagen sinnvoll. Nehmen Sie direkt Kontakt auf: 08331 3737.

Arztpraxen können Fahrten für Patienten koordinieren, wenn die medizinische Notwendigkeit und Beförderungseignung gegeben sind. Die Verordnung auf Muster 4 stellt die behandelnde Ärztin oder der Arzt aus. Die Praxis kann dann den Taxikontakt herstellen und die Fahrt abstimmen.

Für eine erste Anfrage genügen: Name der Einrichtung, gewünschte Fahrtart (Einzelfahrt oder wiederkehrender Termin), ungefähres Ziel und gewünschter Zeitraum. Sensible Patientendaten wie Diagnosen, Versicherungsnummern oder Pflegegrad bitte erst dann mitteilen, wenn dies für die konkrete Fahrtorganisation notwendig ist – und dann bevorzugt telefonisch.

Bei GKV-versicherten Patienten ist für eine medizinisch notwendige Krankenfahrt in der Regel eine ärztliche Verordnung auf Muster 4 Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Ohne Verordnung können die Kosten in der Regel nicht über die GKV abgerechnet werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Transportschein-Seite.

Eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse ist in vielen Fällen erforderlich. Sie entfällt, wenn der Patient oder die Patientin die gesetzlichen persönlichen Voraussetzungen für eine Genehmigungsfiktion nach § 60 SGB V erfüllt (z. B. Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Merkzeichen aG, Bl oder H). Behandlungsart allein (Dialyse, Chemo) begründet keine Genehmigungsfiktion. Bitte lassen Sie die Voraussetzungen durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin prüfen.

Ja – sofern eine sitzende Taxibeförderung medizinisch geeignet ist und eine ärztliche Verordnung vorliegt. Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus kann die Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt werden. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse setzt die entsprechenden Voraussetzungen nach § 60 SGB V voraus. Sprechen Sie das Krankenhauspersonal oder den sozialen Dienst an.

GKV-Krankenfahrten rechnet Mau-Taxi über einen externen Abrechnungsdienstleister ab – Patienten müssen die Kosten nicht selbst vorstrecken. Notwendige Unterlagen (Muster 4 und ggf. Genehmigung) bitte zur Fahrt mitgeben. Eine Zuzahlung von 10 % des Fahrpreises (mindestens 5 €, höchstens 10 €) kann anfallen, sofern keine Befreiungsbescheinigung vorliegt. BG- und Reha-Fahrten nach individueller Vereinbarung direkt mit dem Kostenträger.

Ein zusammenklappbarer Rollstuhl oder Rollator kann nach vorheriger Absprache gegebenenfalls mitgenommen werden. Wichtig: Mau-Taxi bietet sitzende Beförderung auf einem regulären Fahrzeugsitz an – kein Transport im Rollstuhl sitzend, kein Liegendtransport. Bitte teilen Sie bei der Anfrage mit, welche Hilfsmittel benötigt werden.

Ja – auch geplante längere Strecken zu spezialisierten Kliniken oder Einrichtungen außerhalb Memmingens sind nach Absprache möglich. Bitte bei der Anfrage Zieladresse und gewünschten Zeitpunkt angeben, damit die Fahrt entsprechend eingeplant werden kann.

Am einfachsten per Telefon: 08331 3737 – rund um die Uhr erreichbar. Alternativ über WhatsApp oder das Kontaktformular auf dieser Seite. Bitte schildern Sie kurz, welche Fahrtart und welche Häufigkeit Sie benötigen – ohne sensible Patientendaten in der Erstanfrage.

Krankenfahrten für Ihre Einrichtung abstimmen

Melden Sie sich direkt bei Mau-Taxi – telefonisch, per WhatsApp oder über das Kontaktformular. Wir klären gemeinsam, wie wir die Fahrten für Ihre Bewohner oder Patienten am besten organisieren können.

Mau-Taxi Memmingen

24/7 erreichbar · Sitzende Krankenfahrten · GKV-Abrechnung möglich

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Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. Buchung. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Anfrage für Einrichtungen (B2B)

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Marius Sperlich
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Bestes Taxi Unternehmen im ganzen Umkreis Fahrer immer super
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Super Taxifahrer, schnell, freundlich und zuverlässig. Sind kurzfristig als Schienenersatzverkehr eingesprungen und haben sich bemüht alle Gäste schnell an Ihr Ziel zu bringen. Sehr zu empfehlen!
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Super nette Fahrer und wenige Wartezeit
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Jessica Schubert
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Wurden vom Bahnhof nach Hause gefahren, absolut freundlich, zuvorkommender Fahrer! Danke nochmal am Ewan?! Selten so einen tollen Taxifahrer gehabt
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Luca Tsioumelas
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Mo Abi bester Taxifahrer gute Musik sehr sympathischer Typ sehr anständige Fahrweise. Sehr empfehlenswert.
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Mo Abi bester Mann ich küss sein Herz gute Musik gute Temperaturen und freundlich besser gehts nicht
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Rosemarie Wank
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Haben am Freitag im Zuge der Wallensteinfestspiele in MM ein Taxi benötigt. Super freundlich, toller Service! Hat alles bestens geklappt. Taxifahrer MO absolut sympathisch, freundlich, ein klasse Typ!! Immer wieder gerne!! Ein großes DANKESCHÖN an dieses tolle Taxi-Unternehmen!
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Anja Lenoir
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Super Service, sehr freundlicher Taxifahrer. Danke Nenad !!

Alle Krankenfahrten-Seiten im Überblick

Mau-Taxi bietet spezialisierte Informationen zu den häufigsten Arten von Krankenfahrten:

Rechtliche Grundlagen

  • § 60 SGB V – Fahrkosten (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch)
  • § 61 SGB V – Zuzahlungen bei Fahrkosten
  • § 62 SGB V – Belastungsgrenze und Befreiung
  • § 43 SGB VII – Leistungen zur Teilhabe bei Arbeitsunfällen (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch)
  • § 73 SGB IX – Reha-Leistungen (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch), soweit einschlägig
  • Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verordnung von Krankenbeförderung (Krankentransport-Richtlinie)
  • KBV-Formular Muster 4 – Verordnung einer Krankenbeförderung (Kassenärztliche Bundesvereinigung)