Krankenfahrten mit Pflegegrad 3, 4 oder 5
Wann übernimmt die Krankenkasse Taxifahrten bei Pflegegrad? Was bedeutet Genehmigungsfiktion? Welche Rolle spielen die Merkzeichen aG, Bl und H? Hier finden Patienten und Angehörige klare Antworten.
Bei entsprechend verordneten Krankenfahrten rechnet Mau-Taxi direkt mit Ihrer Krankenkasse ab – über die Abrechnungsstelle, ohne Vorschuss. Ärztliche Verordnung bleibt erforderlich.
24h erreichbar · Direktabrechnung mit der Krankenkasse
Was gilt bei welchem Pflegegrad?
Die folgende Tabelle gibt eine vereinfachte Orientierung. Maßgeblich ist immer die ärztliche Verordnung und die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall.
| Voraussetzung | Krankenfahrt mit Taxi möglich? | Vorab-Genehmigung für Taxi/Mietwagen nötig? |
|---|---|---|
| Pflegegrad 3 + dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung | grundsätzlich möglich bei medizinischer Notwendigkeit | grundsätzlich nein |
| Pflegegrad 4 | grundsätzlich möglich bei medizinischer Notwendigkeit | grundsätzlich nein |
| Pflegegrad 5 | grundsätzlich möglich bei medizinischer Notwendigkeit | grundsätzlich nein |
| Merkzeichen aG, Bl oder H | grundsätzlich möglich bei medizinischer Notwendigkeit | grundsätzlich nein |
| Pflegegrad 1 oder 2 (ohne weitere Voraussetzungen) | Genehmigungsfiktion greift nicht | Vorab-Genehmigung erforderlich |
Die ärztliche Verordnung und medizinische Notwendigkeit bleiben in allen Fällen erforderlich. Diese Tabelle ist eine vereinfachte Orientierung und ersetzt keine Beratung durch Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse.
Pflegegrad 3, 4 und 5 – was jeweils gilt
Verordnet der Arzt eine Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen, gilt die Genehmigung grundsätzlich als erteilt (Genehmigungsfiktion nach § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V).
Kein automatischer Anspruch auf jede Taxifahrt. Die ärztliche Verordnung und medizinische Notwendigkeit bleiben erforderlich.
Auch bei Pflegegrad 5 entscheidet der Arzt über Notwendigkeit und geeignetes Beförderungsmittel.
Merkzeichen aG, Bl und H
Bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis können ebenfalls dazu führen, dass die Genehmigungsfiktion bei Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen greift – unabhängig vom Pflegegrad.
Was bedeutet Genehmigungsfiktion?
Normalerweise müssen Patienten eine verordnete Taxi- oder Mietwagenfahrt vor der Fahrt von der Krankenkasse genehmigen lassen. Die Genehmigungsfiktion ist eine gesetzliche Ausnahme.
Der Transportschein (Muster 4)
Auch bei Genehmigungsfiktion bleibt die ärztliche Verordnung zwingend. Ohne gültigen Transportschein ist keine Direktabrechnung mit der Krankenkasse möglich.
Rechtzeitig vor der Fahrt Muster 4 vom behandelnden Arzt ausstellen lassen.
Befund, Beförderungsmittel (Taxi/Mietwagen), Behandlungsziel und Unterschrift müssen vollständig sein.
Den Originalschein beim Fahrer abgeben. Er wird für die Direktabrechnung benötigt.
Krankenfahrt mit Taxi vs. Krankentransportwagen (KTW)
- Patient kann sitzen und ist gehfähig
- Keine medizinische Betreuung während der Fahrt nötig
- Kein besonderes Lagerungsbedürfnis
- Direktabrechnung mit GKV möglich bei Verordnung
- Patient benötigt besondere Lagerung oder Ausstattung
- Medizinische Betreuung während der Fahrt erforderlich
- Spezialisiertes Fahrzeug und geschultes Personal
- Arzt entscheidet über das geeignete Beförderungsmittel
Mau-Taxi bietet Krankenfahrten mit Taxi und Mietwagen an. Ist ein Krankentransportwagen medizinisch notwendig, verweisen wir auf den zuständigen Rettungsdienst.
Zuzahlung bei Krankenfahrten
Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie grundsätzlich einen kleinen Eigenanteil.
5 €
10 €
tatsächlichen Kosten
Ggf. anfallende Zuzahlungen werden direkt beim Fahrer entrichtet. Die Direktabrechnung mit der Krankenkasse bezieht sich auf den verbleibenden Fahrtanteil.
Direktabrechnung bei Mau-Taxi
Bei entsprechend verordneten und abrechnungsfähigen Krankenfahrten rechnet Mau-Taxi grundsätzlich über die Abrechnungsstelle direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab.
Sie organisieren die Fahrt für Ihre Mutter, Ihren Vater oder einen Angehörigen?
Gerade wenn Patienten selbst nicht gut telefonieren können, übernehmen Angehörige die Organisation. Das ist bei Mau-Taxi kein Problem – rufen Sie einfach für die betroffene Person an.
- ✓ Vor- und Nachname des Patienten
- ✓ Abfahrtsadresse und Zieladresse (ggf. Praxis, Klinik, Abteilung)
- ✓ Datum und gewünschte Abholzeit
- ✓ Ob ein Transportschein (Muster 4) vorliegt
- ✓ Ob Hilfsmittel (Rollator, faltbarer Rollstuhl) mitgenommen werden
- ✓ Ob Begleitperson mitfährt
Unterstützung bei eingeschränkter Mobilität
Unsere Fahrzeuge sind auf die Bedürfnisse von Patienten mit Pflegegrad eingestellt.
Ihr Partner für Krankenfahrten in Memmingen
Mau-Taxi wird von Viktoria Nägele geführt – gelernte Fachkrankenschwester und Taxiunternehmerin. Die Kombination aus pflegerischem Hintergrund und Fahrpraxis macht den Unterschied: Patienten mit Pflegegrad werden zuverlässig, rücksichtsvoll und pünktlich befördert.
Hinweis: Viktoria Nägele ist im Unternehmen als Taxifahrerin tätig – nicht als medizinisches Fachpersonal im Einsatz.
Was Patienten sagen
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FAQ – Krankenfahrt mit Pflegegrad
Wichtig: Die ärztliche Verordnung und die medizinische Notwendigkeit bleiben trotzdem erforderlich.
Ist medizinisch-fachliche Betreuung, besondere Ausstattung oder Lagerung erforderlich, entscheidet Ihr Arzt über das geeignete Beförderungsmittel.
Krankenfahrt jetzt anfragen
Transportschein vom Arzt holen, bei uns anrufen – wir kümmern uns um den Rest.
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Quellen & rechtliche Grundlagen
- § 60 SGB V – Fahrkosten (Gesetzliche Krankenversicherung)
- § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V – Genehmigungsfiktion bei Taxi-/Mietwagenfahrten
- § 61 SGB V – Zuzahlungen
- § 62 SGB V – Belastungsgrenze und Zuzahlungsbefreiung
- Gemeinsamer Bundesausschuss – Krankentransport-Richtlinie (KT-RL), g-ba.de/richtlinien/18/
- GKV-Spitzenverband – Informationen zur Fahrtkostenübernahme
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihrer Fahrt geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihres Arztes und Ihrer Krankenkasse. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.