Dialysefahrten in Memmingen – zuverlässig zu Ihren regelmäßigen Terminen
Mau-Taxi organisiert Ihre Dialysefahrten in Sitzposition – einzeln oder als planbare Serienfahrten. Direktabrechnung bei bestätigten GKV-Krankenfahrten über die Abrechnungsstelle. Für Patienten und Angehörige.
Transportschein mitbringen: Für Krankenfahrten auf GKV-Kosten ist die ärztliche Verordnung (Transportschein Muster 4) Voraussetzung – ausgestellt vom behandelnden Arzt vor der Fahrt.
24h erreichbar · Memmingen & gesamtes Allgäu · Direktabrechnung bei bestätigten GKV-Krankenfahrten
Wann übernimmt die Krankenkasse eine Dialysefahrt?
Dialyse gehört zu den Behandlungen, die in der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA KT-RL) als typische Fälle einer hochfrequenten Behandlung über einen längeren Zeitraum genannt sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Kostenübernahme automatisch garantiert ist.
Voraussetzung für die Fahrtkostenübernahme durch die GKV ist:
Die gesetzlichen Voraussetzungen des §60 SGB V sind im Einzelfall erfüllt (z.B. Erkrankung bedingt Beförderung medizinisch notwendig)
Der behandelnde Arzt stellt eine ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung aus (Transportschein Muster 4)
Es liegt grundsätzlich eine Genehmigung der Krankenkasse vor oder die Genehmigung gilt als erteilt (Genehmigungsfiktion, §60 Abs. 1 Satz 5 SGB V)
Von der Verordnung bis zur Abrechnung
Medizinische Notwendigkeit feststellen lassen
Ihr behandelnder Arzt (in der Regel der Nephrologe oder Dialysearzt) stellt fest, dass Ihre Erkrankung eine Beförderung mit dem Taxi medizinisch notwendig macht. Diese Feststellung ist Grundlage für alles Weitere.
Verordnung (Transportschein Muster 4) ausstellen lassen
Der Arzt stellt den Transportschein (Muster 4) aus – vor der Fahrt. Dieser enthält die Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit. Ohne gültige Verordnung ist keine GKV-Abrechnung möglich.
→ Den Transportschein bitte bei der Fahrt mitbringen
Genehmigung der Krankenkasse
Grundsätzlich ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gilt die Genehmigung als erteilt (Genehmigungsfiktion, §60 Abs. 1 Satz 5 SGB V) – z. B. bei Merkzeichen aG, Bl oder H oder Pflegegrad 4/5. In anderen Fällen ist eine ausdrückliche Genehmigung einzuholen. Ihr Arzt klärt das im Einzelfall.
Mau-Taxi kontaktieren – Fahrt planen
Rufen Sie uns an (08331 3737) oder schreiben Sie per WhatsApp. Bitte nennen Sie: Abholort, Dialysezentrum, Datum und Uhrzeit sowie ob es sich um eine Einzel- oder Serienfahrt handelt.
Fahrt – pünktlich, ruhig, zuverlässig
Wir holen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt ab. Bitte halten Sie beim Einsteigen den Transportschein bereit. Faltbarer Rollstuhl oder Rollator können mitgeführt werden – bitte bei der Buchung angeben.
Direktabrechnung über Abrechnungsstelle
Mau-Taxi rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse über die Abrechnungsstelle ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, maximal 10 € pro Fahrt (§61 SGB V). Patienten mit Zuzahlungsbefreiung (§62 SGB V) bitte Befreiungsausweis vorlegen.
Regelmäßige Dialysefahrten als Serienfahrten planen
Die meisten Dialysepatienten fahren regelmäßig – häufig dreimal pro Woche (z. B. Montag, Mittwoch und Freitag). Diese Fahrten müssen nicht jedes Mal neu organisiert werden.
So funktioniert die Planung von Serienfahrten
Beispiel: Die Dialyse findet montags, mittwochs und freitags statt. Nach Klärung von Verordnung und – falls erforderlich – Genehmigung können die wiederkehrenden Fahrten gemeinsam geplant werden. Die vereinbarten Abholzeiten gelten dann für den gesamten Zeitraum, ohne dass jede Woche neu angerufen werden muss.
Wir besprechen mit Ihnen oder Ihren Angehörigen die gewünschten Abholzeiten und den Zeitraum der Serienfahrten. Bitte beachten Sie: Für die Abrechnung benötigen wir zu jeder Fahrt den gültig ausgestellten Transportschein (Muster 4). Bei Fragen zur Ausstellung mehrerer Transportscheine für eine Fahrserie wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
👨👩👧 Für Angehörige: Fahrtorganisation übernehmen
Wenn Sie als Tochter, Sohn oder andere Angehörige die Organisation der Dialysefahrten für Ihre Mutter oder Ihren Vater übernehmen möchten – das ist ausdrücklich möglich und bei uns willkommen.
- Sie kontaktieren uns und vereinbaren Abholzeiten und -orte
- Wir planen die Serienfahrten gemeinsam mit Ihnen
- Sie müssen nicht vor Ort sein – die Fahrt läuft ohne Ihren Beisitz
- Mitfahren ist ebenfalls möglich, wenn gewünscht
- Für Rückfragen zur Abrechnung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung
Wichtig: Den Transportschein (Muster 4) muss der behandelnde Arzt ausstellen – das kann nicht durch Angehörige ersetzt werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Angehöriger den gültigen Transportschein für jede Fahrt mitbringt.
Mobilität: Was mitgeführt werden kann
Faltbarer Rollstuhl
Kann im Fahrzeug mitgenommen werden. Bitte bei der Buchung angeben.
Rollator
Kann mitgenommen werden. Bitte ebenfalls bei der Buchung erwähnen.
Ist während der Beförderung medizinisch-fachliche Betreuung, besondere medizinische Ausstattung oder eine besondere Lagerung erforderlich, kann ein Krankentransportwagen oder ein anderes geeignetes Beförderungsmittel notwendig sein. Ihr behandelnder Arzt entscheidet, welches Beförderungsmittel verordnet wird.
Mit Erfahrung im Umgang mit erkrankten Fahrgästen
Foto folgt
Viktoria Nägele
Taxifahrerin · Mau-Taxi Memmingen
Jahrelange klinische Berufserfahrung – Viktoria Nägele kennt die Bedürfnisse kranker und mobilitätseingeschränkter Patienten aus der Praxis und bringt diese Sensibilität in ihre Arbeit als Taxifahrerin mit.
- ✓ Einfühlsamer Umgang mit erkrankten und älteren Fahrgästen
- ✓ Ruhige, zuverlässige Fahrweise
- ✓ Begleitung bis zur Anmeldung auf Wunsch
- ✓ Diskretion
Krankenfahrt oder Krankentransport?
Mau-Taxi – was wir leisten
- Beförderung in Sitzposition
- Kein medizinisches Equipment an Bord
- Keine medizinische Überwachung während der Fahrt
- Faltbarer Rollstuhl / Rollator mitführbar
- Für Patienten, die keiner Betreuung unterwegs bedürfen
Wann ein KTW notwendig ist
- Medizinische Überwachung während der Fahrt
- Behandlung oder Lagerung während der Fahrt
- Medizinisches Fachpersonal erforderlich
- Nicht durch Mau-Taxi leistbar
Bei akutem medizinischem Notfall: 112 rufen.
Ob für Ihre Dialysefahrten eine Krankenfahrt ausreichend ist oder ein Krankentransport benötigt wird, entscheidet Ihr behandelnder Arzt im Rahmen der Verordnung.
Fragen zu Dialysefahrten
Regelmäßige Dialysefahrt planen
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Rund um Krankenfahrten
Rechtliche Grundlagen & Quellenangaben
- §60 SGB V – Fahrkosten (gesetzliche Krankenversicherung), insb. Abs. 1 Satz 5 (Genehmigungsfiktion)
- §61 SGB V – Zuzahlung (10 %, min. 5 €, max. 10 € pro Fahrt)
- §62 SGB V – Belastungsgrenze (Zuzahlungsbefreiung)
- G-BA: Richtlinie über die Verordnung von Krankenfahrten (KT-RL) – aktuelle konsolidierte Fassung (in Kraft seit 06.08.2025, zuletzt geändert durch Beschluss 15.05.2025) – g-ba.de/richtlinien/18/
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