BG-Fahrten · Unfallversicherung · Memmingen

BG-Fahrten nach Arbeitsunfall in Memmingen

Taxifahrten nach Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit – bei gegebener Erforderlichkeit direkte Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger.

Wichtig: Ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall begründet nicht automatisch einen Anspruch auf eine Taxifahrt zulasten der Unfallversicherung. Die Erforderlichkeit des Beförderungsmittels muss im Einzelfall gegeben sein. Bitte klären Sie Anspruch, Kostenträger und Abrechnungsweg möglichst vorab – wir helfen Ihnen dabei gerne.

📍 Memmingen & Umgebung
🦺 Abrechnung mit Unfallversicherungsträger
📅 Fahrten planbar
👩‍⚕️ Inhaberin: Fachkrankenschwester
🕐 24/7 erreichbar

Gesetzliche Grundlage

Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit

Die gesetzliche Unfallversicherung (§ 8, § 9 SGB VII) schützt Beschäftigte bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten. Zuständig sind die jeweiligen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

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Arbeitsunfall
Ein Unfall, der ursächlich mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängt – z.B. auf Baustellen, in Werkstätten oder Büros. Der Unfallversicherungsträger prüft und anerkennt den Zusammenhang.

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Wegeunfall
Ein Unfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 8 Abs. 2 SGB VII). Rechtlich dem Arbeitsunfall gleichgestellt – erfordert ebenfalls Anerkennung durch den Unfallversicherungsträger.

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Berufskrankheit
Erkrankungen, die in der DGUV-Berufskrankheitenliste aufgeführt sind und durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurden. Bei Anerkennung durch den Unfallversicherungsträger gelten die gleichen Leistungsansprüche wie beim Arbeitsunfall.

Voraussetzungen

Wann kommt eine Taxifahrt zulasten der Unfallversicherung infrage?

Die Übernahme von Taxikosten durch den Unfallversicherungsträger ist keine Selbstverständlichkeit. Sie setzt voraus, dass ein Taxi im konkreten Einzelfall das geeignete und erforderliche Beförderungsmittel ist.

Kein automatischer Anspruch: Die Nutzung eines Taxis ist grundsätzlich nur erstattungsfähig, wenn die Verwendung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel (Bus, Bahn) oder eines Privatwagens nicht möglich oder nicht zumutbar ist – zum Beispiel aufgrund der Art oder Schwere der Verletzung, organisatorischer Gründe oder besonderer medizinischer Anforderungen. Maßgeblich sind die UV-Reisekostenrichtlinien (DGUV) und die Entscheidung des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Taxi kann infrage kommen
  • Verletzung macht Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar
  • Privatwagen nicht nutzbar (z.B. Führerschein entzogen, kein Fahrzeug)
  • Ärztliche Bescheinigung über Erforderlichkeit liegt vor
  • Keine zumutbare Alternative verfügbar
  • Fahrtzweck steht im Zusammenhang mit dem anerkannten Unfall
Kein automatischer Anspruch
  • Jeder Arbeitsunfall begründet Taxifahrt
  • Fahrt zum D-Arzt ist automatisch erstattungsfähig
  • BG übernimmt immer und ohne Prüfung
  • Taxi ohne Rücksicht auf Alternativen
  • Abrechnung ohne vorherige Klärung gesichert

Erstversorgung

Fahrten zum Durchgangsarzt (D-Arzt)

Der Durchgangsarzt (D-Arzt) ist ein besonders zugelassener Arzt für die Erstversorgung und Begutachtung nach Arbeitsunfällen. Die Überweisung oder direkte Vorstellung beim D-Arzt ist in vielen Fällen vorgeschrieben.

Ob die Fahrt zum D-Arzt als Taxifahrt zulasten des Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, ob die Nutzung eines Taxis erforderlich war – nicht allein die Tatsache des Unfalls.

Im Zweifelsfall empfehlen wir, die Situation vorab mit dem Unfallversicherungsträger zu klären. Mau-Taxi unterstützt Sie bei der Klärung des Abrechnungswegs.

Tipp für Betriebe und Arbeitgeber: Wenn Sie nach einem Betriebsunfall sofort eine Fahrt zum D-Arzt organisieren müssen, rufen Sie uns direkt an. Wir klären den Abrechnungsweg schnell und unkompliziert.

Checkliste vor der Fahrt zum D-Arzt
  • Unfall dem Arbeitgeber gemeldet?
  • Unfallversicherungsträger (BG/Unfallkasse) bekannt?
  • D-Arzt-Praxis identifiziert?
  • Erforderlichkeit einer Taxifahrt gegeben?
  • Kurze Abklärung mit Unfallversicherungsträger möglich?

Behandlung & Nachsorge

Fahrten zu Klinik, Nachbehandlung und Reha

Nach einem Arbeitsunfall können weitere Fahrten zu Krankenhäusern, Fachärzten, Physio- oder Ergotherapiepraxen sowie Reha-Einrichtungen erforderlich sein. Auch hier gilt: Die Erforderlichkeit eines Taxis muss im Einzelfall gegeben sein.

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Klinik & stationäre Behandlung
Fahrten in Berufsgenossenschaftliche Kliniken (BG-Kliniken) oder andere zugelassene Einrichtungen. Bei medizinischer Erforderlichkeit und fehlendem Alternativverkehrsmittel kann Taxi infrage kommen.

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Physiotherapie & Nachbehandlung
Regelmäßige Fahrten zu Physio- und Ergotherapie. Wenn Serienfahrten erforderlich sind, kann Mau-Taxi verlässliche Abholtermine einrichten – bitte vorab mit dem Unfallversicherungsträger klären.

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Rehabilitation
Fahrten zu medizinischen oder beruflichen Reha-Maßnahmen. Überregionale Fahrten möglich. Frühzeitige Abstimmung mit dem Unfallversicherungsträger empfohlen – wir planen gern mit.

Vor der Fahrt

Was sollte vor der Fahrt geklärt werden?

Eine kurze Klärung vor der Fahrt spart Aufwand und schützt vor unerwarteten Kosten. Wir empfehlen, folgende Punkte möglichst vorab zu klären:

  • Ist der Unfall als Arbeits- oder Wegeunfall anerkannt oder wird er gemeldet?
  • Welcher Unfallversicherungsträger ist zuständig (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse)?
  • Ist die Erforderlichkeit einer Taxifahrt im Einzelfall gegeben?
  • Liegt ggf. eine ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit vor?
  • Sind die notwendigen Unterlagen (Schadennummer, Auftragsnummer, Kostenübernahmeschein) vorhanden?
  • Ist der genaue Fahrtzweck (D-Arzt, Klinik, Reha) bekannt?
Mau-Taxi hilft bei der Klärung. Sie müssen nicht alles allein herausfinden. Rufen Sie uns an – wir klären gemeinsam, ob und wie eine Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger möglich ist: 08331 3737
Im Zweifelsfall gilt: Klärung vor der Fahrt schützt vor Kosten, die im Nachhinein nicht erstattet werden.

Direkte Abrechnung

Direkte Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger

Bei abrechnungsfähigen BG-Fahrten rechnet Mau-Taxi direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab – keine externe Abrechnungsstelle, keine Vorfinanzierung durch Sie.

Unterschied zu GKV-Krankenfahrten: BG-Fahrten fallen nicht unter § 60 SGB V (gesetzliche Krankenversicherung). Es gibt keinen Transportschein nach Muster 4 und kein Kassenantragsverfahren. Maßgeblich sind § 43 SGB VII und die UV-Reisekostenrichtlinien des DGUV.
Unfall melden und Unfallversicherungsträger ermitteln
Melden Sie den Arbeits- oder Wegeunfall Ihrem Arbeitgeber. Dieser leitet die Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) weiter. Halten Sie die Schadennummer oder Auftragsnummer bereit.

Erforderlichkeit der Taxifahrt klären
Klären Sie mit Ihrem Arzt und ggf. dem Unfallversicherungsträger, ob eine Taxifahrt im konkreten Fall erforderlich ist. Bei Bedarf stellt der Arzt eine entsprechende Bescheinigung aus.

Mau-Taxi kontaktieren und Fahrt beauftragen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Geben Sie an, dass es sich um eine BG-Fahrt handelt, und teilen Sie uns den Unfallversicherungsträger und die Schadennummer mit. Wir klären den Abrechnungsweg gemeinsam mit Ihnen.

Unterlagen bei der Fahrt bereithalten
Halten Sie die relevanten Unterlagen bereit: Schadennummer, Kostenübernahmeschein oder Auftragsnummer des Unfallversicherungsträgers sowie ggf. ärztliche Bescheinigung. Der Fahrer nimmt die Unterlagen entgegen.

Abrechnung direkt mit dem Unfallversicherungsträger
Mau-Taxi rechnet bei anerkannten BG-Fahrten direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Sie müssen die Fahrtkosten in der Regel nicht vorfinanzieren. Eventuelle Eigenanteile richten sich nach dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers.

Beauftragung

Organisation durch Arbeitgeber, Angehörige oder Einrichtungen

Eine BG-Fahrt muss nicht vom Verletzten selbst organisiert werden. Arbeitgeber, Angehörige, D-Arzt-Praxen und andere Einrichtungen können die Fahrt direkt bei Mau-Taxi beauftragen.

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Arbeitgeber & Betriebe
Nach einem Betriebsunfall kann der Arbeitgeber die Fahrt zum D-Arzt oder in die Klinik direkt beauftragen. Bitte Unfallversicherungsträger und Schadennummer bereithalten. Wir reagieren schnell und diskret.

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Angehörige
Angehörige können Fahrten für verletzte Familienmitglieder organisieren. Geben Sie bei der Buchung an, um wen es geht, und stellen Sie sicher, dass der Unfallversicherungsträger und die Schadennummer bekannt sind.

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D-Arzt-Praxen & Kliniken
Medizinische Einrichtungen können Folgefahrten direkt bei uns beauftragen. Für regelmäßige Nachsorgefahrten richten wir gern feste Abholtermine ein.

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Reha-Einrichtungen
Bei Reha-Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung können Reha-Einrichtungen die Fahrten koordinieren. Sprechen Sie uns auf regelmäßige Abholpläne an.

Auch weiter weg

Überregionale Fahrten zu BG-Kliniken und Fachzentren

Nicht jede Verletzung kann in Memmingen behandelt werden. Berufsgenossenschaftliche Kliniken (BG-Kliniken) und Fachzentren für Arbeitsunfälle befinden sich oft in anderen Städten. Mau-Taxi führt überregionale Fahrten in der Region Allgäu, Schwaben und darüber hinaus durch.

Tipp: Bei überregionalen Fahrten ist die vorherige Abstimmung mit dem Unfallversicherungsträger besonders wichtig. Klären Sie Strecke, Fahrtkosten und Erstattungsvoraussetzungen vorab. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig – wir planen gern mit Ihnen.

Ausstattung & Komfort

Rollator, Hilfsmittel & Begleitperson

🦽 Rollator & faltbarer Rollstuhl
Faltbare Rollstühle und Rollatoren können in unseren Fahrzeugen mitgeführt werden. Bitte geben Sie dies bei der Buchung an. Eine Beförderung, bei der der Fahrgast während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleibt, bieten wir derzeit nicht an. Ist besondere Ausstattung erforderlich, entscheidet der behandelnde Arzt über das geeignete Beförderungsmittel.

👥 Begleitperson
Eine Begleitperson kann mitfahren, wenn dies medizinisch notwendig oder aus praktischen Gründen erforderlich ist. Die Erstattung der Begleitkosten durch den Unfallversicherungsträger hängt vom Einzelfall ab – bitte vorab klären.

⏱️ Pünktlichkeit & Planung
Gerade bei Terminen in Kliniken und Fachpraxen ist Pünktlichkeit entscheidend. Wir holen Sie rechtzeitig ab, damit Behandlungstermine eingehalten werden. Für Serienfahrten richten wir gern feste Abholzeiten ein.