TAICI · KRANKENHAUS · MEMMINGEN · ALLGASU
Krankenfahrt zum Krankenhaus und nach der Entlassung in Memmingen
Mau-Taxi bringt Sie zur Krankenhausaufnahme oder holt Sie nach der Entlassung ab – punktlich und zuverlässig. Für geplante Fahrten in Memmingen und Umgebung.
Hinweis: Mau-Taxi ist ein zertifiziertes Krankenfahrt-Taxi für sitzende Transporte. Mau-Taxi ist kein Krankentransportwagen (KTW) und führt keine Patienten, die liegend transportiert werden müssen oder während der Fahrt medizinische Betreuung benötigen.
Im Überblick
Wichtige Informationen im Überblick
Transportschein notwendig
Für GKV-Krankenfahrten ist ein arezltlich ausgestellter Transportschein (Muster 4) erforderlich. Bitte sorgen Sie dafür vor der Fahrt zeitig, dass dieser vorliegt.
Nur sitzende Patienten
Mau-Taxi transportiert ausschließlich Personen, die während der Fahrt sitzen können. Für liegende Transporte ist ein Krankentransportwagen (KTW) erforderlich.
Buchung im Voraus
Planen Sie Ihre Fahrt frühzeitig. Wir empfehlen, mindestens 24 Stunden vorher anzurufen, damit wir Verfügbarkeit und Zeit koordinieren können.
Klinikaufnahme
Taxi zur Krankenhausaufnahme
Sie mussen stationär aufgenommen werden, müssen einen Eingriff vorbereiten oder have einen Ambulanztermin? Mau-Taxi bringt Sie zuverlässig und pünktlich ans Ziel.
Transportschein besorgen
Lassen Sie sich vor der Aufnahme von Ihrem Arzt einen Transportschein (Muster 4) ausstellen. Ohne diesen Schein ist eine Kostenübernahme durch die GKV nicht möglich.
Fahrt anmelden
Rufen Sie uns unter 08331 3737 an – möglichst 24 Stunden vor dem Termin. Halten Sie bereit: Termindatum, Abholadresse, Zielkrankenhaus und allenfalls besondere Anforderungen.
Pünktlich angekommen
Wir holen Sie zur abgesprochenen Zeit ab und bringen Sie ans Zieh. Bitte planen Sie genügend Pufferzeit ein, um stressfrei anzukommen.
Krankenhausentlassung
Taxi nach der Krankenhausentlassung
Nach der Entlassung steht Ihren ein zuverlässiger Fahrtendienst bereit. Mau-Taxi holt Sie direkt unter der Station ab und bringt Sie sicher nach Hause oder zu einer Folgeeinrichtung.
Entlassung anmölden
Informieren Sie uns so früh wie möglich über den Entlassungstermin – idealerweise bereits am Tag vor der Entlassung. Rufen Sie an: 08331 3737.
Pickup am Krankenhaus
Wir koordinieren mit Ihnen einen geeigneten Abholtreffpunkt. Bitte melden Sie sich nur ab, wenn Sie tatsächlich entlassen werden, da sonst Wartezeiten flrür andere Patienten entstehen können.
Sicher nach Hause
Wir bringen Sie nach Hause oder zu Ihrer Folgeeinrichtung (z. B. Reha-Zentrum). Eine Begleitperson kann selbstverständlich mitgenommen werden.
Kosten & Abrechnung
Krankenhausfahrt: Kosten und GKV-Gültigkeit
Ob kassenärztlich oder privat – wir informieren Sie transparent über die geltenden Regelungen.
| Fall | GKV-Status | Zuzahlung |
|---|---|---|
| Stationäre Aufnahme oder Entlassung Mit Transportschein (Muster 4) |
Kostenübernahme möglich | gemäß GKV-Satzung I. d. R. 10 € pro Fahrt �(& 61 SGB V) |
| Ambulanter Eingriff Mit Transportschein, genehmigt nach § 60 Abs. 3 SGB V |
Kostenübernahme möglich | gemäß GKV-Satzung I. d. R. 10 € pro Fahrt (& 61 SGB V) |
| Fahrt ohne Transportschein Ohne Genehmigung |
Keine GKV-[erstattung | Privatpreis (ak’tuelles Angebot anfordern) |
Verordnung (Transportschein)
Der behandelnde Arzt stellt den Transportschein (Muster 4) aus. Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 60 SGB V: Der Transport wird nur verordnet, wenn das Erreichen des Behandlungsziels anderweitig nicht möglich ist.
- Muster 4: Taxi oder Mietwagen
- Arztliche Unterschrift und Stempel
- Datum und Ziel angegeben
Genehmigung der Krankenkasse
Bei ambulanten Fahrten nach § 60 Abs. 3 SGB V ist zusätzlich eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Die Genehmigung muss in der Regel vor der Fahrt vorliegen.
- Kassenantrag vorab stellen
- Genehmigung dokumentieren
- Transportschein und Genehmigung bei der Fahrt mitführen
Schritt für Schritt
So buchen Sie Ihre Krankenhausfahrt
Termin konfirmieren
Stellen Sie sicher, dass Ihr Krankenhaustermin feststeht und bekannt ist. Bei Ambulanzterminen behalten Sie das Schriesungsdatum Ù Datum Ù Uhrzeit
Transportschein holen
Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt den Transportschein (Muster 4) ausstellen. Bei Bedarf anch Genehmigung der Kasse enrhlen.
Mau-Taxi anrufen
Rufen Sie uns unter 08331 3737 an – idealerweise mindestens 24 Stunden vorher. Wir klären Verfügbarkeit und Fahrtdetails.
Fahrt antreten
Holden Sie Transportschein bereit. Wir holen Sie pünktlich ab und bringen Sie sicher zum Ziel.
Transparenz
Was Mau-Taxi leistet & was nicht
Auf dieser Seite finden Sie eine klare Übersicht, für welche Fahrten Mau-Taxi geeignet ist und welche Alternativen Sie bei anderen Bedürfnissen benötigen.
Das leisten wir
- Fahrten zur stationären Krankenhausaufnahme
- Abholung nach der Entlassung
- Fahrten zu ambulanten Eingriffen (mit Transportschein)
- Kostenübernahme bei GKV-Fahrten möglich
- Begleitperson kann mitfahren
Nach Absprache möglich
- Faltbarer Rollstuhl oder Rollator mitnehmen
- Fahrten außerhalb Memmingen
Das kann Mau-Taxi nicht
- Liegend-Transporte (bitte KTW kontaktieren)
- Transporte mit medizinischer Betreuung im Fahrzeug
- Personen im Rollstuhl während der Fahrt
Häufig gestellte Fragen
FAQ: Krankenhausfahrten mit Mau-Taxi
Wie buche ich eine Krankenhausfahrt bei Mau-Taxi?
Sie erreichen Mau-Taxi rund um die Uhr an: 08331 3737. Fahrten zur Krankenhausaufnahme möchten Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher anmelden.
Uebernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Taxi zum Krankenhaus?
Bei stationärer Aufnahme oder Entlassung kann die GKV die Kosten übernehmen, wenn ein arztlich ausgestellter Transportschein (Muster 4) vorliegt. Bei ambulanten Fahrten ist zusätzlich eine Genehmigung nach § 60 Abs. 3 SGB V new erforderlich.
Was brauche ich für eine GKV-Krankenfahrt zum Krankenhaus?
Sie benötigen einen vom behandelnden Arzt ausgestellten Transportschein (Muster 4). Bei ambulanten Eingriffen benötigen Sie zusätzlich eine Genehmigung der Krankenkasse.
v class=“cost-table-wrap“>
| Behandlungsart | Kostenübernahme GKV | Genehmigung erforderlich? | Verordnung (Muster 4)? |
|---|---|---|---|
| Vollstationäre Behandlung Hin- und Rückfahrt |
Grundsätzlich übernahmefähig (§ 60 Abs. 2 Nr. 1 SGB V) | Keine Vorabgenehmigung erforderlich | Verordnung durch behandelnde Ärzte empfohlen |
| Vor-/nachstationäre Behandlung § 115a SGB V |
Grundsätzlich übernahmefähig | Keine Vorabgenehmigung erforderlich (KT-RL § 7 Abs. 6) | Verordnung erforderlich |
| Ambulante Operation § 115b SGB V |
Übernahmefähig, wenn stationäre Behandlung vermieden wird | Keine Vorabgenehmigung erforderlich (KT-RL § 7 Abs. 6) | Verordnung erforderlich |
| Ambulante Krankenhausbehandlung ohne § 115a/b SGB V |
Grundsätzlich ausgeschlossen, Ausnahmen möglich (z. B. Pflegegrad, Merkzeichen) | Vorabgenehmigung in der Regel erforderlich | Verordnung und ggf. Genehmigung |