Rehafahrten Memmingen

Rehafahrten ab Memmingen – zuverlässig zur Rehaklinik

Mau-Taxi übernimmt planbare Rehafahrten in Sitzposition – von zuhause zur Rehaklinik, vom Krankenhaus zur Anschlussrehabilitation (AHB) und zurück. Auch über größere Entfernungen, ohne feste Streckenbegrenzung.

ℹ️
Bei genehmigten Rehafahrten rechnet Mau-Taxi direkt mit dem zuständigen Reha-Kostenträger ab – z. B. Ihrer Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung. Kein Vorschuss bei bestätigten Fahrten.

24h erreichbar · Direktabrechnung mit dem zuständigen Reha-Kostenträger

Einsatzsituationen

Wann benötigen Sie eine Rehafahrt?

Eine Rehafahrt mit dem Taxi kommt in Frage, wenn Sie zur Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussrehabilitation fahren müssen und die Strecke in Sitzposition zurückgelegt werden kann.

🏠

Zuhause → Rehaklinik
Antritt der stationären Rehamaßnahme direkt von zuhause – auch mit Gepäck für mehrere Wochen.

🏥

Krankenhaus → Rehaklinik
Nahtlose Verlegung zur Anschlussrehabilitation (AHB) unmittelbar nach dem stationären Aufenthalt.

🔁

Rehaklinik → Zuhause
Rücktransport nach Abschluss der Rehamaßnahme, sicher und pünktlich.

🛣️

Längere Rehafahrten
Keine feste Streckenbegrenzung. Auch überregionale Fahrten zu Rehakliniken im Allgäu, in Bayern und darüber hinaus.

🧳

Mit Gepäck & Rollator
Gepäck für mehrwöchige Aufenthalte sowie Rollator oder faltbarer Rollstuhl kein Problem – bitte bei Buchung angeben.

👥

Mit Begleitperson
Auf Wunsch mit Begleitperson. Ob die Begleitkosten vom Kostenträger übernommen werden, bitte vorab klären.

Leistungsumfang

Was Mau-Taxi bei Rehafahrten leistet

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Pünktliche Abholung – zuhause, im Krankenhaus oder an vereinbartem Treffpunkt
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Sicherer Transport in Sitzposition – geeignet für Patienten, die sitzen können
✅

Hilfe beim Ein- und Aussteigen
✅

Rollator und faltbarer Rollstuhl werden mitgenommen
✅

Gepäck für mehrwöchige Aufenthalte – bitte bei Buchung angeben
✅

Direktabrechnung mit Krankenkasse, DRV oder BG – kein Vorschuss
✅

Keine Streckenbegrenzung – auch überregionale Rehafahrten möglich
✅

24/7 erreichbar – telefonisch oder per WhatsApp
⚠️

Abgrenzung: Mau-Taxi führt Krankenfahrten in Sitzposition durch (Taxi/Mietwagen gemäß KT-RL). Wenn medizinische Betreuung während der Fahrt erforderlich ist oder der Patient liegend transportiert werden muss, ist ein Krankentransportwagen (KTW) oder Rettungswagen notwendig – das entscheidet Ihr Arzt durch die Verordnung des Beförderungsmittels.

Kostenträger

Wer übernimmt die Kosten für Ihre Rehafahrt?

Je nach Reha-Maßnahme und persönlicher Situation können verschiedene Kostenträger zuständig sein.

🏥
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Bei medizinischer Reha zulasten der Krankenkasse können Taxifahrten übernommen werden, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Krankenkasse die Genehmigung erteilt hat. Grundlage: § 60 SGB V.
Verordnung und Genehmigung vor der Fahrt einholen.

🏦
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Bei stationärer AHB (Anschlussrehabilitation) kann die DRV Taxikosten übernehmen, wenn eine Taxifahrt medizinisch unabdingbar und ärztlich bestätigt ist. Bei ganztägig ambulanter AHB übernimmt die DRV nach aktueller Regelung keine Taxikosten. Grundlage: § 73 SGB IX.
Art der Maßnahme (stationär/ambulant) bestimmt den Anspruch.

🛠️
Berufsgenossenschaft (BG)
Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ist die zuständige Berufsgenossenschaft Kostenträger der Rehamaßnahme. Fahrkosten können über die BG übernommen werden. Die BG-Stelle informiert über das Genehmigungsverfahren.
Fahrtgenehmigung immer vorab bei der BG einholen.

⚠️ DRV: Unterschied stationäre vs. ambulante AHB
Stationäre AHB (DRV)
Taxi kann übernommen werden – wenn eine Taxifahrt medizinisch unabdingbar ist und dies ärztlich bestätigt wurde. Kein automatischer Anspruch.

Ganztägig ambulante AHB (DRV)
DRV übernimmt keine Taxi-Kosten. Nach aktueller Regelung der DRV werden bei ganztägig ambulanter AHB keine Kosten für Taxi, Krankenwagen oder Begleitperson übernommen.

Diese Unterscheidung gilt ausdrücklich für die Deutsche Rentenversicherung als Kostenträger. Für andere Reha-Träger (z. B. Krankenkasse, BG) können abweichende Regelungen gelten. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Kostenträger.

Schritt für Schritt

So planen Sie Ihre Rehafahrt

1
Arzt aufsuchen – Verordnung oder Genehmigung klären
Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, ob eine Verordnung (Transportschein) für Ihre Rehafahrt ausgestellt werden kann oder ob eine Genehmigung durch den Kostenträger notwendig ist. Der Arzt legt fest, welches Beförderungsmittel geeignet ist.

2
Kostenträger kontaktieren
Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, der DRV-Stelle oder der Berufsgenossenschaft, ob und unter welchen Voraussetzungen die Fahrkosten übernommen werden. Bei DRV-Maßnahmen: Art der Maßnahme (stationär/ambulant) genau benennen.

3
Mau-Taxi rechtzeitig anfragen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns auf WhatsApp. Nennen Sie Abfahrtsort, Ziel, Datum und Uhrzeit und teilen Sie mit, ob eine Verordnung oder Genehmigung vorliegt. Für längere Strecken gerne einige Tage Vorlauf einplanen.
📞 08331 3737 · WhatsApp verfügbar

4
Fahrt bestätigen und Dokumente bereithalten
Halten Sie Ihre Verordnung bzw. Genehmigung bei der Fahrt bereit. Mau-Taxi übernimmt die Direktabrechnung mit dem zuständigen Kostenträger – Sie müssen bei bestätigten Fahrten nichts vorfinanzieren.

5
Fahrt antreten – wir kümmern uns um den Rest
Pünktliche Abholung, sicherer Transport in Sitzposition, Hilfe beim Ein- und Aussteigen. Rollator oder faltbarer Rollstuhl wird mitgenommen. Gepäck ist kein Problem.

💡

Tipp: Planen Sie die Anfrage so früh wie möglich, besonders bei weiter entfernten Rehakliniken oder wenn Gepäck für einen mehrwöchigen Aufenthalt mitgenommen werden soll. Wir stimmen die Fahrt gerne im Detail mit Ihnen ab.

Abrechnung

Direktabrechnung mit dem zuständigen Kostenträger

Bei genehmigten Rehafahrten rechnet Mau-Taxi direkt mit dem zuständigen Reha-Kostenträger ab. Sie müssen die Fahrt bei bestätigten Fahrten nicht vorfinanzieren.

💳

Krankenkasse (GKV)
Direktabrechnung bei vorliegender ärztlicher Verordnung und entsprechender Genehmigung durch die Kasse.

💳

Deutsche Rentenversicherung
Direktabrechnung bei stationärer AHB, wenn Taxifahrt medizinisch unabdingbar und genehmigt ist.

💳

Berufsgenossenschaft (BG)
Direktabrechnung bei Arbeitsunfall / Berufskrankheit mit vorliegender BG-Genehmigung.

📋

Ob eine Direktabrechnung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob eine Verordnung und ggf. eine Genehmigung des Kostenträgers vorliegt. Im Zweifelsfall informieren wir Sie vorab, bevor die Fahrt stattfindet.

Ausstattung & Besonderheiten

Rollator, Rollstuhl, Gepäck – was mitgenommen werden kann

🦽
Rollstuhl & Rollator
Unsere Fahrzeuge können faltbare Rollstühle und Rollatoren mitführen. Bitte geben Sie dies bei der Buchung an.

Eine Beförderung, bei der der Fahrgast während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleibt, bieten wir derzeit nicht an. Ist eine besondere Lagerung oder medizinisch-fachliche Betreuung erforderlich, entscheidet Ihr Arzt, welches Beförderungsmittel verordnet wird.

🧳
Gepäck für die Reha
Ein stationärer Reha-Aufenthalt dauert oft mehrere Wochen – entsprechend viel Gepäck ist nötig. Teilen Sie bei der Buchung mit, wie viel Gepäck Sie mitbringen, damit wir die Fahrzeugplanung darauf abstimmen können.

👥
Begleitperson
Wenn Sie eine Begleitperson benötigen, teilen Sie uns das bei der Buchung mit. Ob die Kosten für eine Begleitperson vom Kostenträger übernommen werden, klären Sie bitte vorab mit Ihrer zuständigen Stelle.

Vertrauen & Hintergrund

Mau-Taxi – Inhaberin mit medizinischem Hintergrund

👤
Viktoria Nägele
Inhaberin

Viktoria Nägele
Inhaberin Mau-Taxi · Memmingen
Fachliche Qualifikation
Fachkrankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin – diesen Hintergrund bringt Viktoria Nägele in den Betrieb ein. Das bedeutet Sensibilität für den Umgang mit Patienten, die eine Rehafahrt oder eine andere Krankenfahrt in Anspruch nehmen.
Hinweis: Mau-Taxi führt Krankenfahrten in Sitzposition durch. Ihre Qualifikation als Fachkrankenschwester ist kein Bestandteil der Fahrdienstleistung und stellt keine medizinische Betreuung während der Fahrt dar. Wenn medizinische Betreuung erforderlich ist, ist ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug notwendig.

Kundenstimmen

Was Fahrgäste über Mau-Taxi sagen

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Marius Sperlich
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Bestes Taxi Unternehmen im ganzen Umkreis Fahrer immer super
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Sven Müller
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Super Taxifahrer, schnell, freundlich und zuverlässig. Sind kurzfristig als Schienenersatzverkehr eingesprungen und haben sich bemüht alle Gäste schnell an Ihr Ziel zu bringen. Sehr zu empfehlen!
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vincent tiersch
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Super nette Fahrer und wenige Wartezeit
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Jessica Schubert
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Wurden vom Bahnhof nach Hause gefahren, absolut freundlich, zuvorkommender Fahrer! Danke nochmal am Ewan?! Selten so einen tollen Taxifahrer gehabt
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Luca Tsioumelas
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Mo Abi bester Taxifahrer gute Musik sehr sympathischer Typ sehr anständige Fahrweise. Sehr empfehlenswert.
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David Guijo
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Mo Abi bester Mann ich küss sein Herz gute Musik gute Temperaturen und freundlich besser gehts nicht
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Rosemarie Wank
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Haben am Freitag im Zuge der Wallensteinfestspiele in MM ein Taxi benötigt. Super freundlich, toller Service! Hat alles bestens geklappt. Taxifahrer MO absolut sympathisch, freundlich, ein klasse Typ!! Immer wieder gerne!! Ein großes DANKESCHÖN an dieses tolle Taxi-Unternehmen!
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Anja Lenoir
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Super Service, sehr freundlicher Taxifahrer. Danke Nenad !!

Häufige Fragen

FAQ – Rehafahrten mit Mau-Taxi

Ja. Mau-Taxi führt planbare Krankenfahrten in Sitzposition durch – auch Rehafahrten, Fahrten zur Anschlussrehabilitation (AHB) und Rücktransporte nach Abschluss der Reha. Auch längere Strecken zu Rehakliniken im Allgäu oder in Bayern sind möglich.

Das hängt von Ihrer Reha-Maßnahme und Ihrem Kostenträger ab. Zuständig kann Ihre Krankenkasse (GKV), die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die Berufsgenossenschaft (BG) sein. Klären Sie vor der Fahrt, ob eine Verordnung und ggf. eine Genehmigung vorliegt.

Ja, das ist möglich – wenn die DRV Kostenträger der stationären AHB ist, die Taxifahrt medizinisch unabdingbar ist und dies ärztlich bestätigt wird. Es besteht kein automatischer Anspruch. Holen Sie die Genehmigung vor der Fahrt ein.

Nein. Nach aktueller Regelung der DRV werden bei ganztägig ambulanter AHB keine Kosten für Taxi, Krankenwagen oder Begleitperson übernommen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer DRV-Stelle.

Das hängt vom Kostenträger ab. Bei der Krankenkasse (GKV) ist in der Regel eine ärztliche Verordnung (Transportschein) erforderlich. Bei der DRV oder BG kann das Verfahren abweichen. Klären Sie dies vorab mit Ihrem Arzt und Kostenträger.

Ja. Rollatoren und faltbare Rollstühle können mitgenommen werden. Bitte teilen Sie dies bei der Buchung mit. Eine Beförderung, bei der Sie während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleiben, bieten wir derzeit nicht an.

Ja. Teilen Sie uns das bei der Buchung mit. Ob die Kosten für eine Begleitperson vom Kostenträger übernommen werden, klären Sie bitte vorab mit Ihrer zuständigen Stelle.

Ja. Mau-Taxi hat keine feste Streckenbegrenzung. Wir fahren auch zu weiter entfernten Rehakliniken – z. B. im Allgäu, in Bayern oder darüber hinaus. Längere Fahrten bitten wir rechtzeitig im Voraus anzufragen, damit wir die Fahrzeugplanung entsprechend abstimmen können.

Ja. Ein stationärer Reha-Aufenthalt dauert oft mehrere Wochen – entsprechend viel Gepäck ist nötig. Teilen Sie bei der Buchung mit, wie viel Gepäck Sie mitbringen, damit wir die Fahrzeugplanung darauf abstimmen. Wir planen das gerne gemeinsam mit Ihnen.

Am einfachsten per Telefon unter 08331 3737 oder per WhatsApp. Nennen Sie uns Abfahrtsort, Ziel, Datum und Uhrzeit und teilen Sie mit, ob eine Verordnung oder Genehmigung vorliegt. Für längere Strecken oder Fahrten mit viel Gepäck planen wir gerne rechtzeitig im Voraus.

Rehafahrt anfragen

Direktabrechnung mit dem Kostenträger – kein Vorschuss bei bestätigten Fahrten

Direktanfrage

Rehafahrt schriftlich anfragen

Lieber schriftlich? Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns zeitnah.

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Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. Buchung. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Weitere Informationen

Krankenfahrten mit Mau-Taxi

Mau-Taxi führt verschiedene Arten von Krankenfahrten durch. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie alle Leistungen im Überblick.

Rechtliche Grundlagen

Quellen & rechtliche Grundlagen

  • § 73 SGB IX – Reisekosten bei Leistungen zur Teilhabe (Reha-Reisekosten)
  • § 60 SGB V – Fahrkosten (Gesetzliche Krankenversicherung)
  • § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V – Genehmigungsfiktion bei Taxi-/Mietwagenfahrten
  • § 61 SGB V – Zuzahlungen bei Krankenfahrten
  • Deutsche Rentenversicherung – Informationen zu Reha-Reisekosten und AHB (drv.de)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss – Krankentransport-Richtlinie (KT-RL), konsolidierte Fassung in Kraft seit 06.08.2025 (Beschluss 15.05.2025), g-ba.de/richtlinien/18/

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihrer Rehafahrt geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihres zuständigen Kostenträgers. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihren Arzt oder Kostenträger.